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Urteile für Anleihe

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Dynamic 2". 3 Bei der Anlagestrategie "P. 124" investiert die Beklagte zu 3 die bei ihr eingezahlten Kundengelder in Anleihen der französischen C. Bank. Die in diese Anleihen investierten Gelder werden in einem Fund-of-Hedgefonds der P. AG, einer in Z. ansässigen Vermögensverwaltungsgesellschaft, angelegt und gegebenenfalls auch in verzinslichen Anlagen. Die P. AG managt die Anlage. Die C....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 71/11
...Garantiegebers zum Zeitpunkt der Rückzahlbarkeit der Anleihe abhängt. Der Anleger muss informiert sein, dass er im Falle von dessen Zahlungsunfähigkeit das angelegte Kapital vollständig verliert (Senatsurteil vom 27....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 202/13
...Der Basiszins entspricht der Umlaufrendite öffentlicher Anleihen. Der Risikozuschlag beträgt nach ständiger Rechtsprechung des Senats für alle Unternehmen mit Ausnahme der Rentner- und Abwicklungsgesellschaften einheitlich 2 % (vgl. etwa BAG 26....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 125/11
...Down-Rating-Anleihen, die eine Erhöhung des ursprünglich vereinbarten Zinssatzes für den Fall vorsahen, dass der Emittent von zwei Rating-Agenturen herabgestuft werden sollte, hat der Senat eine von vornherein bezifferbare (Emissions-)Rendite verneint, weil es von der künftigen Beurteilung des Emittenten durch die genannten Rating-Agenturen als ungewissen Ereignisses abhing, in welcher Höhe Kapitalerträge...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 40/10
...Der Basiszins entspricht der Umlaufrendite öffentlicher Anleihen. Der Risikozuschlag beträgt 2 vH (vgl. BAG 8. Dezember 2015 - 3 AZR 348/14 - Rn. 21; 2. September 2014 - 3 AZR 952/12 - Rn. 25 mwN). 27 aa) Bei der Berechnung der Eigenkapitalverzinsung ist einerseits auf die erzielten Betriebsergebnisse, andererseits auf die Höhe des Eigenkapitals abzustellen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 193/15
...Dies ist bei einem Kündigungsrecht der Emittentin, dessen Ausübung zu einer Reduzierung des Rückzahlungsbetrages einer Anleihe mit Kapitalschutz bis auf Null führen kann, ohne weiteres der Fall. 24 Auch die Emittentin hat dies offensichtlich so gesehen, denn sie hat in ihren - dem Kläger freilich vorenthaltenen - Anleihebedingungen gleich an mehreren Stellen unter Fettdruck hervorgehoben, dass Investoren...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 480/13
...Erst Verluste, die auch die nachrangigen Verbindlichkeiten aufgezehrt hätten, hätten die Erfüllung der vorrangigen Verbindlichkeiten beeinträchtigt. 11 Die Klägerin erzielte im Streitjahr aus der Schuldverschreibung 1 Zinseinkünfte in Höhe von 5.835,62 € und aus der Schuldverschreibung 2 in Höhe von 12.221,80 €. 12 Im Januar des Streitjahres veräußerte die Klägerin beide Anleihen in Tranchen und erzielte...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 70/13
...., Kap. 17, § 19 SchVG Rn. 24; Cagalj, Restrukturierung von Anleihen nach dem neuen Schuldverschreibungsgesetz S. 169; Kübler, FS Henckel, 2015, S. 183, 192)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 87/16
...Diese finanzierte sich ausschließlich über Anleihen und Genussrechte. Hierzu gab sie im Oktober 2005 Genussscheine für insgesamt 19.550.000 € heraus. Sie erstellte hierfür einen Prospekt. Den Vertrieb der Genussscheine übernahm unter anderem die A. AG. Im Jahr 2008 stellte die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.V....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 599/16
...Sie hat sich darauf beschränkt, eine Depotbestätigung vorzulegen, aus der sich ergibt, dass die Inhaberschuldverschreibungen dort verwahrt werden, zudem hat sie Kopien der Anleihen vorgelegt, die den Zusatz enthalten "Bestätigte Kopie der Originalurkunde als Exemplar" und mit einem Datum einer Unterschrift und dem Stempel des Sammelverwahrers versehen sind....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZB 14/15
...., die für die Rückzahlung der Anleihe eine Garantie übernommen hatte, insolvent. Dies zog die Insolvenz der Emittentin nach sich, so dass die Zertifikate weitgehend wertlos wurden. 4 Darüber hinaus hatte die Klägerin aufgrund eines weiteren telefonischen Beratungsgesprächs im Juli 2007 von der Beklagten 180 Stück des von dieser selbst emittierten D....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 367/11
...Der Basiszins entspricht der Umlaufrendite öffentlicher Anleihen. Der Risikozuschlag beträgt 2 % (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 615/10 - Rn. 43 mwN). 23 aa) Bei der Berechnung der Eigenkapitalverzinsung ist einerseits auf die erzielten Betriebsergebnisse, andererseits auf die Höhe des Eigenkapitals abzustellen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 85/12
...Die Mutter des Klägers erwarb im Mai 2008 auf Empfehlung eines Mitarbeiters der Beklagten (nachfolgend: Berater) für den Kläger "Lehman Brothers Aktien Kupon Anleihen auf sechs DAX Werte" zum Kurswert von insgesamt 33.099 €. Emittentin der Zertifikate war die niederländische Lehman Brothers Treasury Co. B.V....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 169/13
...Auch bei inhaltsgleichen Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen handelt es sich um Schuldverschreibungen gemäß §§ 793 ff BGB. 9 Das Schuldverschreibungsgesetz regelt, auf welche Weise die Gläubiger einer Anleihe zur Sanierung oder in der Insolvenz des Schuldners durch Mehrheitsentscheidung auf die verbrieften Rechte einwirken können (BT-Drucks. 16/12814 S. 13)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZA 9/16
...Der Basiszins entspricht der Umlaufrendite öffentlicher Anleihen. Der Risikozuschlag beträgt 2 % (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 615/10 - Rn. 43 mwN). 25 aa) Bei der Berechnung der Eigenkapitalverzinsung ist einerseits auf die erzielten Betriebsergebnisse, andererseits auf die Höhe des Eigenkapitals abzustellen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 51/12
...befugt, Regelungen über den Zinssatz für die Verzinsung von Eigenkapital zu treffen. 66 b) Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde steht die Regelung in § 7 Abs. 1 Satz 5 und Abs. 7 GasNEV, wonach sich der maßgebliche Zinssatz aus dem Mittelwert des auf die letzten zehn abgeschlossenen Kalenderjahre bezogenen Durchschnitts der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Umlaufsrenditen für Anleihen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. EnVR 17/16
2016-06-07
BAG 3. Senat
...Der Basiszins entspricht der Umlaufrendite öffentlicher Anleihen. Der Risikozuschlag beträgt 2 vH (vgl. BAG 8. Dezember 2015 - 3 AZR 348/14 - Rn. 21; 2. September 2014 - 3 AZR 952/12 - Rn. 25 mwN). 27 aa) Bei der Berechnung der Eigenkapitalverzinsung ist einerseits auf die erzielten Betriebsergebnisse, andererseits auf die Höhe des Eigenkapitals abzustellen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 191/15
...B gehörenden L über die Konditionen der Schuldverschreibung und des der Finanzierung dienenden Darlehens und stimmte deren Ausgestaltung unter Berücksichtigung der individuellen wirtschaftlichen und steuerlichen Verhältnisse der Beigeladenen ab. 5 Am gleichen Tag erfolgte die Gründung der Klägerin, deren Zweck der Erwerb und die Verwaltung der in § 3 des Gesellschaftsvertrages näher beschriebenen Anleihen...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 7/13
...Dabei kann die Kapitalüberlassung in unterschiedlicher Art und Weise erfolgen, etwa durch Hingabe als (endfälliges oder in Raten zu tilgendes) Darlehen (auch in Gestalt von Anleihen, vgl. die Fallgruppen bei Schmidt/Weber-Grellet, a.a.O., § 20 Rz 123), durch Novation eines bestehenden Zahlungsanspruchs in ein Darlehen oder durch zeitliche Streckung eines Zahlungsanspruchs mittels Verrentung. 14 bb)...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 43/06
...Dabei kann die Kapitalüberlassung in unterschiedlicher Art und Weise erfolgen, etwa durch Hingabe als (endfälliges oder in Raten zu tilgendes) Darlehen (auch in Gestalt von Anleihen, vgl. die Fallgruppen bei Schmidt/Weber-Grellet, a.a.O., § 20 Rz 123), durch Novation eines bestehenden Zahlungsanspruchs in ein Darlehen oder durch zeitliche Streckung eines Zahlungsanspruchs mittels Verrentung. 23 bb)...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 35/07