...getragen hat, betrifft nur den vorliegenden Fall und hat keine darüber hinausgehende Bedeutung. 7 b) Auch die Frage, ob § 8 Abs. 1 FlurbG über die Ermächtigung der Behörde hinaus, auf später bekannt werdende Erkenntnisse mit geringfügigen Änderungen des Flurbereinigungsgebietes zu reagieren, im Lichte des Art. 14 GG einen eigenständigen subjektiv-rechtlichen Gehalt hat und grundsätzlich neben der Anfechtung...