...II. 3 Das Beschwerdegericht meint, die Haftanordnung des Amtsgerichts sei rechtmäßig gewesen. Der in § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 AufenthG bezeichnete Haftgrund habe vorgelegen, da der Betroffene sich der Abschiebung am 20. November 2012 widersetzt habe, indem er sich flugunwillig gezeigt und sich geweigert habe, das Flugzeug zu besteigen....