...Januar 2003 ist von Ihnen daher ein Nutzungsentgelt in Höhe von 357,60 €/Jahr zu zahlen." 6 Der Beklagte zahlte für das Jahr 2003 weiterhin 182,84 € (= 357,60 DM). 7 Das Amtsgericht hat die Klage auf Zahlung von 178,80 € abgewiesen. Die zugelassene Berufung, mit der die Klägerin nach teilweiser Rücknahme noch (357,60 € - 182,84 € =) 174,76 € geltend macht, ist zunächst ohne Erfolg geblieben....