...Eine vergleichende Betrachtung mit Beschlüssen desselben Amtsgerichts in einer anderen Sache verbietet sich (vgl. BGH, Beschl. v. 13. November 2008 aaO). 4 Die exakte Dauer seiner Tätigkeit muss der Verwalter nicht darlegen; der im konkreten Fall erforderliche Aufwand ist nach allgemeinen Kriterien zu bemessen (BGH, Beschl. v. 25. Juni 2009 - IX ZB 118/08, ZInsO 2009, 1511, 1512 Rn. 3 m.w.N.)....