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Urteile für Altersgrenze

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Lebensjahr vollendet, die Altersgrenze des § 7a SGB II noch nicht erreicht und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik. Er ist erwerbsfähig (§ 8 SGB II) und hilfebedürftig (§ 7 Abs 1 Satz 1 Nr 3, § 9 SGB II), da weder er noch seine Familienangehörigen im September 2014 über anrechenbares Einkommen oder zu berücksichtigendes Vermögen verfügten....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 37/16 R
...Umlagejahre" ergebe sich je nach Ausgangspunkt ein Verhältnis von 785,30 € zu 640,64 € oder 598,44 € zu 527,90 € zugunsten der rentennahen Versicherten. 9 Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG sei schließlich auch nicht mit Blick auf die Gruppe derjenigen 1.039 rentenfernen Versicherten festzustellen, die zum Zeitpunkt der Systemumstellung bis zu drei Jahre von der für rentennahe Versicherte maßgebenden Altersgrenze...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 192/15
...--nach Absenkung der Altersgrenze durch das Steueränderungsgesetz 2007 vom 19. Juli 2006 (BGBl I 2006, 1652, BStBl I 2006, 432)-- über das 25. Lebensjahr hinauswirken und weiterhin zur Gewährung von Kinderfreibeträgen und Kindergeld führen kann, ist ein besonders enges Band erforderlich (vgl. hierzu bereits Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 15/09
...Dienstzeitende gelten. 29 a) Erhebliche rechtliche Zweifel bestehen bereits, ob die Versetzung des Antragstellers nach X mit den Vorschriften der Zentralen Dienstvorschrift A-1350/66 über die "Letzte Verwendung vor Zurruhesetzung" vereinbar ist. 30 Ein Personalgespräch, das spätestens fünf Jahre vor dem Erreichen oder Überschreiten der zum Eintritt oder der Versetzung in den Ruhestand maßgeblichen Altersgrenze...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WDS-VR 9/17
2016-04-21
BAG 2. Senat
...Ihnen zufolge sollte das Arbeitsverhältnis enden, ohne dass es einer Kündigung bedurfte, wenn die Klägerin die gesetzliche Altersgrenze für Beamte erreicht, eine beamtenrechtliche „Zurruhesetzung“ auf Antrag erfolgt oder ihr „die Feststellung der dauernden Dienstunfähigkeit gem. § 42 BBG zugestellt ist“....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 742/15
2016-04-21
BAG 2. Senat
...Ihnen zufolge sollte das Arbeitsverhältnis enden, ohne dass es einer Kündigung bedurfte, wenn die Klägerin die gesetzliche Altersgrenze für Beamte erreicht, eine beamtenrechtliche „Zurruhesetzung“ auf Antrag erfolgt oder ihr „die Feststellung der dauernden Dienstunfähigkeit gem. § 42 BBG zugestellt ist“....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 697/15
...Fertilisationsversagens aufgrund der Fertilitätsstörung der Klägerin vor. 10 a) § 27a Abs 1 SGB V gibt Versicherten nur dann Anspruch auf Leistungen der künstlichen Befruchtung, wenn insgesamt sieben im Gesetz näher umschriebene Voraussetzungen erfüllt sind: Die Leistung muss erforderlich sein (Abs 1 Nr 1), hinreichende Erfolgsaussicht haben (Abs 1 Nr 2), miteinander verheiratete Eheleute (Abs 1 Nr 3), die die Altersgrenzen...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 8/12 R
...Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben, 2. erwerbsfähig sind, 3. hilfebedürftig sind und 4. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Leistungsberechtigte). Ausgenommen sind 1....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 9/13 R
.... … … § 2 Höhe der unverfallbaren Anwartschaft (1) 1Bei Eintritt des Versorgungsfalles wegen Erreichens der Altersgrenze, … haben ein vorher ausgeschiedener Arbeitnehmer, dessen Anwartschaft nach § 1b fortbesteht, und seine Hinterbliebenen einen Anspruch mindestens in Höhe des Teiles der ohne das vorherige Ausscheiden zustehenden Leistung, der dem Verhältnis der Dauer der Betriebszugehörigkeit zu der...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 139/17 (A)
...Die Institution des Berufsbeamtentums würde tiefgreifend verändert, wenn die Fragen der Besoldung, der Arbeitszeiten oder der Altersgrenzen für die Einstellung und den Eintritt in den Ruhestand durch Tarifverträge geregelt würden und die Gewerkschaften der Beamten ihren Forderungen während der Tarifverhandlungen durch kollektive Kampfmaßnahmen Nachdruck verleihen könnten....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 1/13
...Als Altersgrenze gilt die Vollendung des 65. Lebensjahres. 5 Für die Mitglieder der B Pensionskasse (Pensionskasse) gelten für die Unverfallbarkeit die Bestimmungen der Pensionskassensatzung....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 542/13
...Nach S 2 bis 4 (aaO) wird diese Altersgrenze für nach dem 31.12.1936 geborene Versicherte nach Maßgabe der Anlage 21 zum SGB VI angehoben, wobei eine vorzeitige Inanspruchnahme möglich ist (mit entsprechenden Abschlägen gemäß § 77 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a SGB VI)....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 91/11 R
...Grundlage seines damaligen Versicherungsbestandes - eine monatliche Altersrente von 5.412 € beanspruchen konnte, relativiert sich die Höhe dieses Betrages bereits dadurch, dass eine künftige schuldrechtliche Ausgleichsrente der Antragsgegnerin nur nach der Hälfte des - nach dem Verhältnis der in die Ehezeit fallenden Betriebszugehörigkeit zu der gesamten Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen der Altersgrenze...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 303/13
...Als Altersgrenze gilt die Vollendung des 65. Lebensjahres. 5 Für die Mitglieder der B Pensionskasse (Pensionskasse) gelten für die Unverfallbarkeit die Bestimmungen der Pensionskassensatzung....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 289/15
...Lebensjahres (§ 237 Abs 3 SGB VI iVm Anlage 19 zum SGB VI) und eine Altersrente für langjährig Versicherte erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze (Anhebung der Altersgrenze um 4 Monate durch § 236 Abs 2 Satz 2 SGB VI). Ein Zeitraum von zwei Jahren oder länger zwischen Beginn der vorzeitigen Inanspruchnahme mit Abschlägen nach Vollendung des 63....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 1/15 R
...Nach § 2 Abs. 1 BeamtVG aF sind Versorgungsbezüge nur Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag, Hinterbliebenenversorgung, Bezüge bei Verschollenheit, Unfallfürsorge, Übergangsgeld und Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen. Die jährliche Sonderzuwendung ist demgegenüber in § 2 Abs. 2 BeamtVG aF geregelt (vgl. BAG 17....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 103/17
...VBL erlangter Versorgungspunkt wird für jeden Versicherten zu einem gleichbleibend festen monatlichen Rentenbetrag von 4,00 € führen, und zwar unabhängig davon, ob dieser Versorgungspunkt von einem lebensälteren Versicherten unmittelbar vor dem Renteneintritt oder von einem lebensjüngeren Versicherten zu einem Zeitpunkt erworben wurde, der möglicherweise noch mehrere Jahrzehnte vor Erreichen der Altersgrenze...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 626/15
...Könnten diese unabhängig von der Zeit bis zu einer vorzeitigen Bezugsmöglichkeit einer vorzeitigen Altersrente stets die Hälfte der nach der Standardformel zu berechnenden Abfindung beanspruchen, erhielten Arbeitnehmer, die - wie der Kläger - bei ihrem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis nur noch kurze Zeit vor dem Erreichen der vorzeitigen Altersgrenze stehen, die gleiche Abfindung wie solche Arbeitnehmer...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 916/11
...bei Erwerbsminderung ist nach § 19 Abs 2 iVm § 41 Abs 1 und 2 SGB XII (hier in der Fassung, die die §§ 19, 41 SGB XII durch das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung vom 20.4.2007 - BGBl I 554 - erhalten haben) auf Antrag ua älteren Personen zu leisten, die - wie die Klägerin - die Altersgrenze...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 13/11 R
...Es handelt sich um ein Instrument der nationalen Arbeitsmarktpolitik, mit dem über eine gerechtere Beschäftigungsverteilung zwischen den Generationen die wirtschaftliche Existenz von Arbeitnehmern durch den Verbleib in Beschäftigung gesichert werden soll (zu Altersgrenzen: EuGH 5....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 67/16