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Urteile für Änderungskündigung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Hinsichtlich der Herabgruppierung gebietet die Gleichstellung mit den beamteten Lehrkräften eine Änderungsvereinbarung oder eine sozial gerechtfertigte Änderungskündigung. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass dem für die beamteten Lehrkräfte maßgeblichen Beamtenrecht eine Tarifautomatik fremd ist (vgl. auch BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 753/12 - Rn. 18; 29....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 1055/12
...Juni 2007 sprach die A gegenüber der Klägerin eine Änderungskündigung zum 31. Dezember 2007 aus. Danach sollte das zum 1. Juli 2007 infolge des Betriebsteilübergangs von der A auf die H Betriebsservice GmbH übergehende Arbeitsverhältnis ab dem 1. Januar 2008 in Köln fortgesetzt werden. Im Übrigen sollte es bei den bisherigen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses verbleiben....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 267/14
...Beendigungskündigungen und Änderungskündigungen (Laber in Laber/Pagenkopf § 74 LPVG NRW Rn. 19; Neubert/Sandfort/Lorenz/Kochs 11. Aufl. § 74 LPVG NRW Nr. 1.1.; Bülow § 74 LPVG NRW Rn. 12; vgl. BAG 12. Februar 1987 - 6 AZR 129/84 - zu II 4 a der Gründe)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 721/16
...Fälle von Namens- und Adressenänderungen, Beitragsfreistellungen, Baufinanzierungen, Abtretungen, Änderungskündigungen) in welcher Häufigkeit mit welchem Zeitaufwand über die Gesamtlaufzeit des einzelnen Vertrages (typischerweise) anfallen werden....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 25/11
...Dabei gilt für das WST Folgendes: Den Mitarbeitern gegenüber wird keine Änderungskündigung ausgesprochen; sie werden nicht herabgruppiert. Mitarbeiter, die freiwillig in das WST wechseln, erhalten die Zusage, dass ihre bisherigen Einkünfte unabhängig von ihrer tariflichen Eingruppierung statisch weitergezahlt werden....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 ABR 56/17
...Durch die Ersetzung der Umschreibung des erfassten Personenkreises mit „Arbeitnehmern, denen gekündigt werden soll“ statt wie im Entwurf durch „die zu entlassenden Arbeitnehmer“ sowie durch die Änderungen in Nr. 1 sollte die Vermutungswirkung ausdrücklich auf den Fall der Änderungskündigung erstreckt werden (BT-Drucks. 12/7302 zu § 143a S. 171 f.)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 253/11
....; vgl. auch § 23 Abs. 1 Binnenschifffahrtsgesetz). 67 bb) Eine vorläufige Verpflichtung, einer unbilligen Weisung nachzukommen, ergibt sich auch nicht aus einem Vergleich mit der Situation nach Ausspruch einer Änderungskündigung....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 330/16
....; vgl. auch § 23 Abs. 1 Binnenschifffahrtsgesetz). 69 bb) Eine vorläufige Verpflichtung, einer unbilligen Weisung nachzukommen, ergibt sich auch nicht aus einem Vergleich mit der Situation nach Ausspruch einer Änderungskündigung....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 330/16 (A)
...Arbeitnehmer, die aufgrund solcher Organisationsentscheidungen unterschiedlich lange Wochenarbeitszeiten haben, die nur durch Änderungskündigungen angepasst werden könnten, sind nicht austauschbar und damit nicht miteinander vergleichbar iSv. § 1 Abs. 3 KSchG. 49 (2) Die Beklagte hat geltend gemacht, sie habe die in den einzelnen Einrichtungen anfallenden Hausmeistertätigkeiten „einrichtungsbezogen...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 512/13
...Fälle von Namens- und Adressenänderungen, Beitragsfreistellungen, Baufinanzierungen, Abtretungen, Änderungskündigungen) in welcher Häufigkeit mit welchem Zeitaufwand über die Gesamtlaufzeit des einzelnen Vertrags (typischerweise) anfallen werden....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 26/10
...Fällt deren Beschäftigungsmöglichkeit weg und ist im Einzugsgebiet des § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b KSchG ein gleichwertiger anderer Arbeitsplatz frei, ist eine solche Position - ggf. im Wege der Änderungskündigung - mit dem nicht gekündigten Arbeitnehmer zu besetzen bzw. diesem anzubieten. Eine gleichwohl erklärte Kündigung wäre nach § 1 Abs. 2 iVm....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 61/16
...Es würden dadurch allenfalls die Gründe für die Änderungskündigungen erläutert, nicht jedoch, warum mit der Klägerin kein neuer Werkstattvertrag geschlossen werden solle. Da die Begründung Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung sei, führe der Begründungsmangel zur Unwirksamkeit der Kündigung. 42 2. Diese Ausführungen sind nicht frei von Rechtsfehlern....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. KZR 41/14
...Das bezieht sich vorliegend auf das Bestehen oder Nichtbestehen von Arbeitsverhältnissen. 31 (3) In der Änderungskündigung vom 15. Juli 2010 liegt damit kein „Erhalt einer betriebsbedingten Kündigung“ iSv. Nr. I.1. BV. Die Klägerin hat das Änderungsangebot der Rechtsvorgängerin der Beklagten - unter Vorbehalt - angenommen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 146/13
...Die Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt durch die Klägerin als arbeitnehmerähnliche Person ließ - anders als bei einer gegenüber einem Arbeitnehmer ausgesprochenen Änderungskündigung iSv. § 2 KSchG (vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 124/14 - Rn. 29 f., BAGE 153, 94) - die Beendigungswirkung der Beendigungsmitteilung nicht entfallen. Sie gilt gemäß § 150 Abs. 2 BGB als Ablehnung....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 525/15
...Auf diese Weise muss bei Wegfall der Aufgabe keine Herabgruppierung erfolgen, die zumeist nicht ohne Änderungskündigung möglich ist (vgl. Conze/Karb/Wölk Personalbuch Arbeits- und Tarifrecht öffentlicher Dienst 4. Aufl. Herabgruppierung Rn. 1644)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 468/14
.... § 5 Abs. 3 Satz 1 TV Ratio lässt eine Änderungskündigung zu, wenn der Arbeitnehmer den Abschluss eines Änderungsvertrags ablehnt. 69 b) Der Wortlaut von Nr. 4 Satz 1 SV bindet die Geltung der Rationalisierungsschutz-Tarifverträge an den Fall der Rückkehr, dh. die Neubegründung des Arbeitsverhältnisses durch übereinstimmende Willenserklärungen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 743/10
.... § 5 Abs. 3 Satz 1 TV Ratio lässt eine Änderungskündigung zu, wenn der Arbeitnehmer den Abschluss eines Änderungsvertrags ablehnt. 71 b) Der Wortlaut von Nr. 4 Satz 1 SV bindet die Geltung der Rationalisierungsschutz-Tarifverträge an den Fall der Rückkehr, dh. die Neubegründung des Arbeitsverhältnisses durch übereinstimmende Willenserklärungen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 672/10
...Betriebsbedingte Kün-digungen und entsprechende Änderungskündigungen mit dem Ziel der Herabstufung sind ausgeschlossen. (5) Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales bereitet den Personalübergang nach den Absätzen 1 bis 4 vor der Übertragung der Aufgaben auf der Grundlage eines von ihm erstellten Zuordnungsplans vor....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 182/09
...Betriebsbedingte Kün-digungen und entsprechende Änderungskündigungen mit dem Ziel der Herabstufung sind ausgeschlossen. (5) Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales bereitet den Personalübergang nach den Absätzen 1 bis 4 vor der Übertragung der Aufgaben auf der Grundlage eines von ihm erstellten Zuordnungsplans vor....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 84/09
.... § 5 Abs. 3 Satz 1 TV Ratio lässt eine Änderungskündigung zu, wenn der Arbeitnehmer den Abschluss eines Änderungsvertrags ablehnt (BAG 19....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 519/10