...Die Abtretung oder Beleihung des unwiderruflichen Bezugsrechts wird ausgeschlossen. 2. Dem Arbeitgeber bleibt das Recht vorbehalten, alle Versicherungsleistungen für sich in Anspruch zu nehmen, wenn - das Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versicherungsfalles endet, es sei denn, der Versicherte hat zu diesem Zeitpunkt das 35....