...Diese Wirkung tritt jedoch nur ein, wenn spätestens nach 3 Monaten ab Ausscheiden des Arbeitnehmers das Bezugsrecht unwiderruflich ist, eine Abtretung oder Beleihung des Rechts aus dem Versicherungsvertrag mit dem Arbeitgeber nicht vorliegt und keine Beitragsrückstände bestehen, - daß - bei Kapitalversicherungen - kein Rentenwahlrecht besteht. ...“ 7 In dem Erklärungsformular war hinter der Frage „...