...Nicht zur Insolvenzmasse gehören Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen (§ 36 Abs. 1 InsO). Für den Eintritt der Unterbrechungswirkung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens genügt ein mittelbarer Bezug zur Insolvenzmasse (BGH, GRUR 2010, 343 Rn. 17 - Oracle; BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - XII ZR 136/12, NJW-RR 2015, 433 Rn. 15)....