...Abgesehen davon, dass ein solcher Schritt zu neuen Rechtsproblemen führen würde (vgl dazu ausführlich Ahner, Die Rechtsstellung der Erbengemeinschaft in Prozess und Zwangsvollstreckung, 2008, S 133 ff) , lassen sich auftretende Schwierigkeiten auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung meistern (vgl dazu insbesondere Bork in Staudinger, 100 Jahre BGB - 100 Jahre Staudinger, 1999, S 181 ff) ....