...Hiergegen lässt sich nicht anführen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beim Zugewinnausgleich eine Inflationsbereinigung vorgenommen wird (vgl. Urteil vom 18. Oktober 1989 - IVb ZR 82/88 - BGHZ 109, 89 = NJW 1990, 445); denn dieser Kaufkraftbereinigung liegen keine handelsrechtlichen Bewertungen zugrunde....