...Die ursprüngliche Konzeption des Zivilprozesses als eines rein mündlichen Verfahrens, nach der mündlicher Vortrag weder durch ein Verlesen noch durch eine Bezugnahme auf Schriftsätze ersetzt werden konnte, ist durch die ZPO in ihrer aktuellen Fassung aufgegeben (vgl. BGH 12. März 2004 - V ZR 257/03 - zu II 2 b bb (3) alpha der Gründe, BGHZ 158, 269)....