...Das Gericht kann danach im zivilgerichtlichen Verfahren eine umfassende Beurteilung aller für eine Auslegung maßgeblichen Umstände nur vornehmen, soweit solche außerhalb der Urkunde liegenden Umstände von der behauptungspflichtigen Partei vorgetragen und bewiesen werden (BGHZ 20, 109, 111 f). 36 Dies bedeutet für das sozialgerichtliche Verfahren, in dem anders als im Zivilprozess der Untersuchungsgrundsatz...