...März 2009 ist der Verwalterin mit dem Hinweis zugestellt worden, sie erhalte die Klage sowohl „als beizuladende/r Verwalter/in als auch als Zustellungsvertreter/in der Wohnungseigentümer…“. Die Klägerin hat geltend gemacht, sämtliche Beschlüsse litten daran, dass der Versammlungsort zu weit von der Wohnungseigentumsanlage entfernt gewesen sei (Antrag zu 1)....