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Urteile für Wohngeld

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Zwar hat der Beklagte eine Datenbasis von 10 % des regional in Betracht zu ziehenden Wohnungsbestands für die Ermittlung der angemessenen Mietwerte herangezogen (vgl BSG Urteil vom 18.6.2008 - B 14/7b AS 44/06 R -), der ausgewählte Wohnungsbestand von 9788 Wohnungen setzt sich allerdings nur aus Wohnungen von Leistungsempfängern nach dem SGB II (zu 78 %), bzw SGB XII (zu 10 %) und Empfängern von Wohngeld...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 91/10 R
...Die Kosten der Unterbringung wurden vom Beklagten bis Juni 1992 sowie für den Monat Juni 1996 unter Berücksichtigung des Renteneinkommens des G und des ab 1.10.1991 gezahlten Wohngeldes erbracht (in der Zeit von Juli 1992 bis Mai 1996 hat das Landessozialamt die Kosten übernommen). Die von ihm aufgebrachten Kosten beliefen sich auf über 18 000 DM....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 7/12 R
...Vielmehr hat es darauf abgestellt, dass angesichts des erheblichen Preisgefälles Preisunterschiede durch das Wohngeld ausgeglichen werden können (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 87, 153, BStBl II 1993, 413). Zum anderen weist die WAV Berlin für Zwei-Personen-Haushalte nur geringfügig höhere Bruttokaltmieten aus als der Existenzminimumbericht....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 74/13
...Vielmehr handelt es sich beim Wohngeld um einen Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum (vgl § 1 WoGG aF). Die Höhe ist abhängig von der zu berücksichtigenden Miete, den Haushaltsmitgliedern und dem Einkommen. Übersteigt die nach § 11 WoGG zu berücksichtigende Miete den in § 12 WoGG festgesetzten Betrag, bleibt der übersteigende Teil bei der Wohngeldberechnung außer Betracht....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 87/12 R
...Die anzusetzende durchschnittliche Bruttokaltmiete pro Monat ist dem jeweiligen Wohngeld- und Mietenbericht zu entnehmen. Diese Miete betrug im Jahr 2009 in den alten Bundesländern 6,83 €/m². Auch der Aufwand für Energiekosten für das dritte Kind - 20 v.H. der Kaltmiete - ist vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben. 20 Da das Bundesverfassungsgericht in seiner Vollstreckungsanordnung vom 24....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 35/17
...Den Antrag der S lehnte der Beklagte hinsichtlich des B ab, weil dessen Einkommen aus Unterhaltszahlungen, Kindergeld und Wohngeld zu hoch sei; der S hingegen bewilligte der Beklagte von September 2010 bis Februar 2011 Leistungen von circa 450 Euro monatlich unter Anrechnung des nicht von B zur Existenzsicherung benötigten Kindergeldes (sog Kindergeldüberhang)....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 4/15 R
...Arbeitsleistungen (einschließlich Zusammenhangsarbeiten), die bezogen auf den Aufgabenkreis des Angestellten, zu einem bei natürlicher Betrachtung abgrenzbaren Arbeitsergebnis führen (z.B. unterschriftsreife Bearbeitung eines Aktenvorgangs, Erstellung eines EKG, Fertigung einer Bauzeichnung, Eintragung in das Grundbuch, Konstruktion einer Brücke oder eines Brückenteils, Bearbeitung eines Antrags auf Wohngeld...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 964/13
...Im Mietvertrag war bestimmt, dass sie "der unmittelbaren Auszahlung des Wohngeldes" oder entsprechender Leistungen an ihn zustimmen und "die Abtretung" den Behörden offenlegen (§ 19 des Mietvertrags vom 19.2.2012)....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 38/17 R
...Die Familie hat - mit Unterbrechungen - Wohngeld bezogen. Der Kläger wurde dreimal strafgerichtlich verurteilt, u.a. 1999 wegen Schleusens von Ausländern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. 4 Im August 2004 beantragte der Kläger, ihm eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erteilen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 C 21/09
...Seitdem verfüge sie monatlich auch unter Berücksichtigung des Wohngeldes von 78 € und weiterer erzielbarer Einkünfte von rund 200 € aus Nebentätigkeit nicht über Gesamteinkünfte, die ihren notwendigen Selbstbehalt von 900 € überstiegen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 70/09
...Während der Teilnahme am Modellprojekt zur Enthospitalisierung erhielt K. hingegen weder Sozialhilfeleistungen noch Wohngeld; die Kosten für die Maßnahme und den Lebensunterhalt der K. wurden aus den Mitteln des Modellprogramms finanziert. Leistungen der Sozialhilfe wurden nach ihrem Rückumzug in das A.-Zentrum ab 1.11.1994 erneut vom Land B. gezahlt....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 22/16 R
...Ab dem 1.7.2011 erhielt die Familie Wohngeld und für die Kinder wurde Kinderzuschlag gewährt. Der Kläger besuchte im streitigen Zeitraum die Klassenstufe 7 eines Gymnasiums im musischen Zweig. Bereits in der 5. und 6. Klasse hatte er ein Cello für den Musikunterricht an der Schule zu einer halbjährlichen Leihgebühr von 90 Euro ausgeliehen, fällig jeweils zum 1.2. und 1.8. des Jahres....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 12/13 R
...Ist die Fälligkeit weder ausdrücklich noch konkludent geregelt, werden die Wohngelder gemäß § 28 Abs. 2 WEG auf den jederzeit möglichen Abruf des Verwalters hin fällig (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2003, aaO S. 289). 12 b) Im Streitfall ist die Abrechnung für das Wirtschaftsjahr 2006 zwar noch vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens von den Eigentümern beschlossen worden....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 120/10
...Leistungen für eine mehrtägige Klassenfahrt sind nach der Neufassung des SGB II (Neubekanntmachung vom 13.5.2011, BGBl I 850) auch denjenigen zu erbringen, deren Bedarf ausschließlich ein solcher für Teilhabe und Bildung ist bzw denjenigen, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, die also keinen Leistungsanspruch nach dem SGB II haben. 21 c) Damit ist zu entscheiden, ob die Veranstaltung im schulrechtlichen...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 204/10 R
...einkommensabhängigen Sozialleistungen neben einer nur partiellen Lebensunterhaltssicherung noch anderen Zwecken dienen und deshalb an weitere Voraussetzungen anknüpfen (zu den Zwecken der individuellen Ausbildungsförderung vgl §§ 1, 11 Abs 1 BAföG: Förderung, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen; zum Zweck des Wohngeldes...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 28/15 R
...Soweit das LSG auf die Entscheidung des Senats vom 30.9.2008 (B 4 AS 29/07 R - BSGE 101, 291 = SozR 4-4200 § 11 Nr 15) Bezug genommen hat, lag ein (abweichender) Sachverhalt zugrunde, weil sich die für die Bewilligung maßgebenden Verhältnisse erst nach Beginn des Verteilzeitraums durch einen Steuerklassenwechsel mit einem höheren monatlichen Nettoeinkommen sowie Wohngeld verändert haben konnten....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 89/12 R
...August 2013 zur Abrechnung der Wohngelder für die Jahre 2010 und 2011 beauftragt worden und habe diese - nachdem die bisherige Hausverwaltung zuvor noch erfolglos zur Erstellung ordnungsgemäßer Jahresabrechnungen für die vorbezeichneten Abrechnungszeiträume aufgefordert worden war - im November 2013 fertiggestellt. 47 Dies genügt nicht....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 249/15
2015-06-16
BSG 4. Senat
...Standards als Angemessenheitsgrenze dann aber die obere Preisgrenze dieses Segments zu wählen (BSG Urteil vom 23.8.2011 - B 14 AS 91/10 R - Juris RdNr 24; vgl zu Mietspiegeldatensätzen BSG Urteil vom 20.12.2011 - B 4 AS 19/11 R - BSGE 110, 52 = SozR 4-4200 § 22 Nr 51, RdNr 33). 22 Unabhängig hiervon führt jedoch bereits die alleinige Anknüpfung an den Bezug von SGB II- bzw SGB XII-Leistungen bzw Wohngeld...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 45/14 R
...Dies hat das SG nicht berücksichtigt, wenn es darauf abgestellt hat, dass die Nachlassverbindlichkeit nicht von der Erblasserin herrühren könne (wie hier vgl BVerwGE 37, 314, 316 f unter Hinweis auf BSGE 24, 190, 193 = SozR Nr 18 zu § 47 VerwVG; anders beim überzahlten Wohngeld vgl BVerwGE 84, 274). 43 Ferner fehlen Feststellungen dazu, ob die Klägerin - entsprechend §§ 2058 ff BGB - nach kroatischem...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 105/11 R