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Urteile für Wohngeld

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Standards als Angemessenheitsgrenze dann aber die obere Preisgrenze dieses Segments zu wählen (BSG Urteil vom 23.8.2011 - B 14 AS 91/10 R - Juris RdNr 24; vgl zu Mietspiegeldatensätzen BSG Urteil vom 20.12.2011 - B 4 AS 19/11 R - BSGE 110, 52 = SozR 4-4200 § 22 Nr 51, RdNr 33). 22 Unabhängig hiervon führt jedoch bereits die alleinige Anknüpfung an den Bezug von SGB II- bzw SGB XII-Leistungen bzw Wohngeld...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 44/14 R
...In Bezug auf Wohngeld hatte das BSG zwar noch unter Geltung der RVO ebenfalls eine Zweckbindung bejaht (BSGE 64, 100 = SozR 2200 § 180 Nr 44), diesen Gesichtspunkt aber unter Geltung des § 240 SGB V dahin modifiziert, dass zumindest eine Beitragserhebung auf der Grundlage von Satzungsregelungen erfolgen darf (vgl BSGE 87, 228, 237 f = SozR 3-2500 § 240 Nr 34 S 164 f; vgl auch BSG SozR 3-2500 § 240...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 22/09 R
...Vielmehr ergibt sich aus der Sonderregelung in § 12a Satz 2 Nr 2 SGB II, nach der abweichend von Satz 1 Leistungsberechtigte nicht verpflichtet sind, Wohngeld oder Kinderzuschlag in Anspruch zu nehmen, wenn dadurch nicht die Hilfebedürftigkeit aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Monaten beseitigt wird, dass nur für die Inanspruchnahme dieser...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 1/15 R
...eigenem Einkommen, ist die Suche nach angemessenem Ersatzwohnraum grundsätzlich auch auf solche Wohnungen zu erstrecken, die mit dem Haushaltseinkommen finanziert werden können (LG Stuttgart, WuM 1990, 20, 21; Staudinger/Rolfs, aaO Rn. 49; Erman/Lützenkirchen, aaO), wobei auch zu berücksichtigen ist, ob der Mieter für eine Ersatzwohnung erstmals oder in höherem Umfang Sozialleistungen (vor allem Wohngeld...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 180/18
2017-09-22
BVerwG 2. Senat
...Als ergänzende Sozialleistung ist das Wohngeld Bestandteil des Grundsicherungsniveaus und kann bis zu dieser Höhe gezahlt werden. Zutreffender örtlicher Bezugspunkt ist dabei der dienstliche Wohnsitz des Beamten, also der Ort, an dem die Behörde oder ständige Dienststelle ihren Sitz hat (vgl. § 15 Abs. 1 Satz 1 BBesG)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 7/17
2017-09-22
BVerwG 2. Senat
...Als ergänzende Sozialleistung ist das Wohngeld Bestandteil des Grundsicherungsniveaus und kann bis zu dieser Höhe gezahlt werden. Zutreffender örtlicher Bezugspunkt ist dabei der dienstliche Wohnsitz des Beamten, also der Ort, an dem die Behörde oder ständige Dienststelle ihren Sitz hat (vgl. § 15 Abs. 1 Satz 1 BBesG)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 5/17
2017-09-22
BVerwG 2. Senat
...Als ergänzende Sozialleistung ist das Wohngeld Bestandteil des Grundsicherungsniveaus und kann bis zu dieser Höhe gezahlt werden. Zutreffender örtlicher Bezugspunkt ist dabei der dienstliche Wohnsitz des Beamten, also der Ort, an dem die Behörde oder ständige Dienststelle ihren Sitz hat (vgl. § 15 Abs. 1 Satz 1 BBesG)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 4/17
2017-09-22
BVerwG 2. Senat
...Als ergänzende Sozialleistung ist das Wohngeld Bestandteil des Grundsicherungsniveaus und kann bis zu dieser Höhe gezahlt werden. Zutreffender örtlicher Bezugspunkt ist dabei der dienstliche Wohnsitz des Beamten, also der Ort, an dem die Behörde oder ständige Dienststelle ihren Sitz hat (vgl. § 15 Abs. 1 Satz 1 BBesG)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 6/17
2017-09-22
BVerwG 2. Senat
...Als ergänzende Sozialleistung ist das Wohngeld Bestandteil des Grundsicherungsniveaus und kann bis zu dieser Höhe gezahlt werden. Zutreffender örtlicher Bezugspunkt ist dabei der dienstliche Wohnsitz des Beamten, also der Ort, an dem die Behörde oder ständige Dienststelle ihren Sitz hat (vgl. § 15 Abs. 1 Satz 1 BBesG)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 8/17
...Als ergänzende Sozialleistung ist das Wohngeld Bestandteil des Grundsicherungsniveaus und kann bis zu dieser Höhe gezahlt werden. Zutreffender örtlicher Bezugspunkt ist dabei der dienstliche Wohnsitz des Beamten, also der Ort, an dem die Behörde oder ständige Dienststelle ihren Sitz hat (vgl. § 15 Abs. 1 Satz 1 BBesG)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 56/16, 2 C 57/16, 2 C 58/16, 2 C 56/16, 2 C 57/16, 2 C 58/16
...In § 12 Abs. 1 WoGG sind hierfür aber Höchstbeträge definiert, bis zu denen Wohngeld, das als ergänzende Sozialleistung zum Grundsicherungsniveau gehört, tatsächlich bezogen werden kann....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 34/17
...In § 12 Abs. 1 WoGG sind hierfür aber Höchstbeträge definiert, bis zu denen Wohngeld, das als ergänzende Sozialleistung zum Grundsicherungsniveau gehört, tatsächlich bezogen werden kann....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 32/17