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Urteile für Windkraftanlagen

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Dezember 1998 - VII ZR 109/97, NJW 1999, 2434 unter III 1), werden etwa auch Brücken und Windkraftanlagen (Palandt/Ellenberger, BGB, 69. Aufl., § 94 Rn. 3 mwN) sowie vereinzelt sogar Mauern gefasst (vgl. dazu MünchKommBGB/Holch, 5....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 277/09
...Ebenso sei es unvermeidlich, dass bei der Erzeugung von Wirkleistung durch Windkraftanlagen wie auch sonst durch elektrische Anlagen Blindstrom anfalle. Dieser müsse jedoch nicht notwendig in das Versorgungsnetz eingeführt werden....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 31/09
...Von Rechts wegen 1 Die Klägerin betreibt eine Windkraftanlage in der Nordsee. Sie nimmt die Beklagte auf Schadensersatz in Anspruch, weil diese den Anschluss später als vertraglich zugesagt ermöglicht habe. 2 Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie genehmigte die Errichtung und den Betrieb des Windparks mit Bescheid vom 13. Juni 2008. 3 Mit Schreiben vom 5....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. EnZR 39/17
...(Klägerin) wurde als Fondgesellschaft zu dem Zweck gegründet, Windkraftanlagen (WKA) in der Gemeinde A zu betreiben. Der zu den Akten des Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) gereichte Gesellschaftsvertrag datiert auf den 3. Februar 1999. Gründungsgesellschafter waren danach die Vertriebs KG und B....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 2/13
...Von Rechts wegen 1 Die Parteien streiten über die Frage, an welcher Stelle von der Klägerin geplante Windkraftanlagen gemäß § 5 EEG 2009 (im Folgenden: EEG) an das Netz der beklagten Netzbetreiberin hätten angeschlossen werden müssen. 2 Auf den Gemarkungen der Gemeinden N. , H. und Hü. stand ein Windpark mit insgesamt 18 Windenergieanlagen aus den Jahren 1999 bis 2001....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 362/11
...Auch der weitere Vortrag der Kläger, die bedrängende Wirkung auf ihr Grundstück sei weitgehend vergleichbar mit der bedrängenden Wirkung von Windkraftanlagen (hierzu OVG Münster, Urteil vom 9. August 2006 - 8 A 3726/05 - DVBl 2006, 1532 <1534 f.>; OVG Lüneburg, Urteil vom 13. Juli 2017 - 12 KN 206/15 - DVBl 2017, 1302 <1305>), führt nicht auf einen Abwägungsmangel....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 A 10/17, 7 A 10/17 (7 A 20/12)
2016-11-10
BVerwG 9. Senat
...Bau- oder betriebsbedingte Beschädigungen an den Windkraftanlagen schließt der Planfeststellungsbeschluss aus....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 A 19/15
...Die Behauptung des Klägers, die Variantenprüfung leide u.a. hinsichtlich der Trassenlänge, der Anschlussmöglichkeiten, der Querung von Überschwemmungsgebieten, der Auswirkungen auf geplante Windkraftanlagen, der Lärmbetroffenheit von Ortslagen und der Betroffenheit von Flächen mit Altlastverdacht an Ermittlungs- und Bewertungsdefiziten, hat der Beklagte in seiner Erwiderung überzeugend entkräftet....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 A 4/13
2018-11-27
BVerwG 9. Senat
...Dies folgt aus der Überlegung, dass es sich bei den Lebensräumen der gefährdeten Tierarten nicht um unberührte Natur handelt, sondern um von Menschenhand gestaltete Naturräume, die aufgrund ihrer Nutzung durch den Menschen ein spezifisches Grundrisiko bergen, das nicht nur mit dem Bau neuer Verkehrswege, sondern zum Beispiel auch mit dem Bau von Windkraftanlagen oder Hochspannungsleitungen verbunden...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 A 8/17
...Dies folgt aus der Überlegung, dass es sich bei den Lebensräumen der gefährdeten Tierarten nicht um "unberührte Natur" handelt, sondern um von Menschenhand gestaltete Naturräume, die aufgrund ihrer Nutzung durch den Menschen ein spezifisches Grundrisiko bergen, das nicht nur mit dem Bau neuer Verkehrswege, sondern z.B. auch mit dem Bau von Windkraftanlagen, Windparks und Hochspannungsleitungen verbunden...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 A 9/15
2016-04-28
BVerwG 9. Senat
...Dies folgt aus der Überlegung, dass es sich bei den Lebensräumen der gefährdeten Tierarten nicht um "unberührte Natur" handelt, sondern um von Menschenhand gestaltete Naturräume, die aufgrund ihrer Nutzung durch den Menschen ein spezifisches Grundrisiko bergen, das nicht nur mit dem Bau neuer Verkehrswege, sondern z.B. auch mit dem Bau von Windkraftanlagen, Windparks und Hochspannungsleitungen verbunden...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 A 10/15
2016-04-28
BVerwG 9. Senat
...Dies folgt aus der Überlegung, dass es sich bei den Lebensräumen der gefährdeten Tierarten nicht um 'unberührte Natur' handelt, sondern um von Menschenhand gestaltete Naturräume, die aufgrund ihrer Nutzung durch den Menschen ein spezifisches Grundrisiko bergen, das nicht nur mit dem Bau neuer Verkehrswege, sondern z.B. auch mit dem Bau von Windkraftanlagen, Windparks und Hochspannungsleitungen verbunden...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 A 14/15
...Die UVU erkennt diese Bereiche als wertvolle Gastvogellebensräume mit hoher bzw. sehr hoher Bedeutung an und setzt gestützt auf Veröffentlichungen zum Einfluss von Straßenverkehr, Windkraftanlagen, Freizeitaktivitäten, Wasserfahrzeugen, Tourismus und anderen Störquellen als worst-case pauschal einen Störungs- bzw. Meidungsradius von 500 m um die Baustellen herum an....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 A 2/15, 7 A 2/15 (7 A 14/12)