...Ein gemeinsamer Anpassungsstichtag, der nicht nur der Verwaltungsvereinfachung dient, sondern bei der gebotenen Gesamtbetrachtung den Versorgungsempfänger begünstigt, steht nicht im Widerspruch zu § 16 BetrAVG (vgl. BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - Rn. 19 f., BAGE 115, 353). 26 Der Kläger bezieht seit dem 1. Januar 1997 eine Betriebsrente....