...vorgelegten Mutterpass erkennen, dass eine Betreuungsleistung schon erbracht worden sei, greife nicht durch, weil die Vorlage des Mutterpasses nicht Voraussetzung der Behandlung sei, und im Übrigen häufig die Patientinnen gerade nach einem Arztwechsel den Mutterpass nicht vorlegen würden, selbst wenn ein solcher bereits bei der ersten Feststellung der Schwangerschaft ausgestellt worden sei. 5 Den Widerspruch...