...Februar 2006 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es insgesamt wie folgt neu gefasst wird: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs in Deutschland ein Produkt unter der Bezeichnung "Carpe Diem Ginkgo" und/oder "Ginkgo" mit den Inhaltsstoffen Wasser, Saccharose, Traubenzucker, Kohlensäure, natürliche und naturidentische Aromen, Säuerungsmittel...