...Hierbei sind die sorgfältige Tatplanung, das gesamte Tatbild und die einschlägige Vorstrafe maßgeblich. Einer umfassenden neuen Gesamtabwägung mit eigener Gewichtung aller bedeutsamen Strafzumessungsgesichtspunkte, was einer Sachentscheidung des Revisionsgerichts entgegenstehen könnte, bedarf es nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2009 – 5 StR 347/09, NStZ-RR 2010, 21)....