...Die Ablehnung des von der Klägerin begehrten Verwaltungsakts, nämlich ihre Zulassung als Syndikusrechtsanwältin gemäß §§ 46, 46a BRAO, ist nicht rechtswidrig und verletzt sie nicht in ihren Rechten (§ 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO)....