...Die Kritik der Kläger sieht schon daran vorbei, dass Art. 11 WRRL und § 82 WHG von einem sehr weiten Maßnahmenbegriff ausgehen; erfasst werden Rechtsetzungsakte, Verwaltungsakte und informelles Verwaltungshandeln, also das gesamte Spektrum staatlicher Handlungsformen (vgl. Appel, in: Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, 1. Aufl. 2011, § 82 Rn. 26)....