...Die Aufhebung der Teilzeitanordnung beseitigt den Verwaltungsakt rückwirkend. Damit entfallen rückwirkend die Verringerung der Besoldung, § 6 BBesG, § 1 LBesG, und die Auswirkungen auf die Versorgung, § 6 Abs. 1 Satz 3, § 14 Abs. 1 Satz 1 2. Halbs. BeamtVG, § 1 LBeamtVG....