...Der Gesetzgeber hat durch § 27 Abs. 2 Satz 2 BBesG Bln ausdrücklich vorgegeben, dass die Stufe durch schriftlichen Verwaltungsakt mit Wirkung vom Ersten des Monats festgesetzt wird, in dem die Ernennung wirksam wird. 12 Das Grundgehalt wird, soweit die Besoldungsordnungen nichts anderes vorsehen, gemäß § 27 Abs. 1 BBesG Bln nach Stufen (Erfahrungsstufen) bemessen....