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Urteile für Verwaltungsakt

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Soweit sich die Revision gegen die teilweise Aufhebung der angefochtenen Bescheide richtet, ist sie hingegen unbegründet. 13 Der als "Mitteilung über die vorläufige Leistung" titulierte Bescheid vom 28.4.2008 enthält mehrere Verwaltungsakte iS von § 31 SGB X, die jeweils selbstständig angefochten werden bzw in Bindung erwachsen können; dies sind die Entscheidungen über Rentenart, Rentenhöhe, Rentenbeginn...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 R 8/10 R
...Der Antrag ist in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang auch begründet. 33 a) Nach § 69 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 FGO ist die Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsakts ganz oder teilweise auszusetzen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts bestehen....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI S 14/14
...Die schriftliche Zusicherung der zuständigen Behörde, einen bestimmten Verwaltungsakt, hier die Gleichstellung, später zu erlassen, verpflichtet die Behörde zwar grundsätzlich zu einem entsprechenden Verwaltungshandeln, ersetzt aber den zugesicherten Verwaltungsakt als solchen gerade nicht, § 34 Abs. 3 SGB X (BAG 18....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 580/09
...18.1.2001, BGBl I 130) verpflichtet, den Bescheid vom 23.6.2009 zurückzunehmen, soweit sie die Beiträge der Klägerin unter Einbeziehung der Einkünfte aus dem Grundstipendium und nicht nach der von der Klägerin (nur) akzeptierten Mindestbeitragsbemessungsgrundlage des § 240 Abs 4 S 1 SGB V festgesetzt haben. 15 Nach § 44 Abs 1 S 1 SGB X gilt: Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsakts...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 3/12 R
...Bei einer Zusicherung nach § 38 Abs. 1 Satz 1 VwVfG erteilt eine zuständige Behörde die Zusage, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen. Ist die Zusicherung nicht auf den Erlass oder die Unterlassung eines bestimmten Verwaltungsaktes gerichtet, so handelt es sich um eine Zusage, die im VwVfG nicht definiert ist (vgl. etwa Stelkens/Bonk/Sachs VwVfG 8....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 712/14
...Nach § 48 Abs 1 Satz 1 SGB X ist ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, hier also der Bescheid vom 20.6.2006 über die Bewilligung der laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben, soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die bei seinem Erlass vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eintritt....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 146/10 R
...Bei den den Honorarbescheiden beiliegenden Kontoauszügen, auf denen der Betriebskostenanteil jeweils ausgewiesen worden sei, habe es sich nicht um einen Verwaltungsakt gehandelt, sodass die Klage auch hinsichtlich der Quartale III/2003, IV/2003 und III/2004 zulässig sei. Der Betriebskostenabzug hätte lediglich 15 % betragen dürfen....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 34/12 R
...Gegenstand der Anfechtungsklage ist der ursprüngliche Verwaltungsakt in der Gestalt des Widerspruchsbescheides (§ 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO), sodass der Widerspruchsbescheid grundsätzlich keine eigenständige Bedeutung hat und die Aufhebung des ursprünglichen Verwaltungsaktes genügt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 C 24/16
...zulässige Revision ist im Sinne der Aufhebung des Urteils und der Zurückverweisung der Sache an das LSG zur erneuten Verhandlung und Entscheidung begründet (§ 170 Abs 2 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz ). 11 Gegenstand des Verfahrens ist der Bescheid vom 16.8.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 27.12.2012 (§ 95 SGG), mit dem es die Beklagte abgelehnt hat, unter Änderung bestandskräftiger Verwaltungsakte...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 13/14 R
...Nach dieser Vorschrift wird ein neuer Verwaltungsakt, der nach Klageerhebung erlassen wird, dann Gegenstand des Klageverfahrens, wenn er den angefochtenen Verwaltungsakt abändert oder ersetzt....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 27/14 R
...Die öffentlich-rechtliche Verpflichtung kann sich unmittelbar aus dem Gesetz oder durch einen gesetzeskonkretisierenden Verwaltungsakt ergeben (BFH-Urteil vom 25. August 1989 III R 95/87, BFHE 158, 58, BStBl II 1989, 893, unter II.2.a)....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 7/11
...Denn sie ändert nichts daran, dass sich die personale Rechtskraft des Urteils und die Rechtswirkung des nachfolgenden Verwaltungsakts auf die Kläger als reale Personen beziehen, so dass diese ein rechtliches Interesse daran haben, den Wegfall der durch das Urteil bzw. den Verwaltungsakt ausgesprochenen Begünstigung gerichtlich überprüfen zu lassen. 9 3....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 10 C 27/12
...Diese Frist war hier bei der entsprechenden Antragstellung des Klägers im Juli 2001 bereits verstrichen. 17 aa) Die Versicherungspflicht auch in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung tritt grundsätzlich bereits mit dem Vorliegen ihrer Voraussetzungen kraft Gesetzes ein, ohne dass es hierzu eines feststellenden Verwaltungsakts oder der Kenntniserlangung des Versicherten hiervon bedarf (BSG SozR...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 21/09 R
...Mit Verwaltungsakten im Bescheid vom 22.3.2005 stellte sie weiter fest, der Versicherungsfall sei am 1.1.1994 eingetreten, Anspruch auf Rente wegen der BK 5101 bestehe nicht. In der Begründung führte sie ua aus, eventuelle Leistungsansprüche für die Zeit vor dem 1.1.1999 seien verjährt....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 12/10 R
...Denn der Verwaltungsakt hat sich innerhalb der laufenden Rechtsmittelfrist durch Vollzug erledigt, so dass die aus dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit abgeleiteten Wirkungen der Bestandskraft - insbesondere die Gewährleistung von Rechtssicherheit und Rechtsfrieden durch Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes - einer Inzidentprüfung im Rahmen der Durchsetzung einer Kostenerstattungsforderung nicht...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 C 3/13
...Bei Anfechtungsklagen wird der Streitgegenstand durch den im Einzelfall angefochtenen Verwaltungsakt bestimmt (BFH-Urteil vom 10. November 1987 VII R 50/84, BFH/NV 1988, 600, unter 1.; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 110 FGO Rz 59)....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 124/10
...Anspruchsgrundlage für das Begehren des Klägers ist § 44 Abs 1 Satz 1 SGB X, wonach ein Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, auch mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen ist, soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei seinem Erlass das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 14/14 R
...Nach § 53 Abs. 1 Satz 1 und 2 VwVfG hemmt ein Verwaltungsakt, der zur Feststellung oder Durchsetzung des Anspruchs eines öffentlich-rechtlichen Rechtsträgers erlassen wird, die Verjährung dieses Anspruchs bis zum Eintritt der Unanfechtbarkeit des Verwaltungsakts oder bis zum Ablauf von sechs Monaten nach seiner anderweitigen Erledigung (BVerwG, Urteil vom 28....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 9/15
...Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachten (vgl nur BSG vom 10.10.2017 - B 12 KR 3/16 R - RdNr 9, mwN) und das Berufungsurteil insoweit zu ändern. 16 Nach § 144 Abs 1 Satz 1 Nr 1 SGG bedarf die Berufung der Zulassung im Urteil des SG oder auf Beschwerde durch Beschluss des LSG, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands bei einer Klage, die eine Geld-, Dienst- oder Sachleistung oder einen hierauf gerichteten Verwaltungsakt...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 2/17 R
...Danach ist ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben, wenn in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die beim Erlass des Verwaltungsakts vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eintritt. 15 Zwar war vor Erlass des streitigen Bescheides vom 14.9.2011 eine Änderung der Höhe der Grundsicherungsleistungen der Klägerin eingetreten, jedoch ist die erfolgte...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 8/14 R