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Urteile für Verwaltung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Hierfür sind auch praktische Erfordernisse der Verwaltung von Gewicht (stRspr, vgl. BVerfG, Urteil vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87 - BVerfGE 87, 234 <255 f.> und Beschluss vom 8. Oktober 1991 - 1 BvL 50/86 - BVerfGE 84, 348 <360> m.w.N.)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 57/15
...Dieses Einzelunternehmen bezeichnete er in seinen Gewinnermittlungen für die Jahre bis einschließlich 2008 als "Gewerblicher Grundstückshandel", für die Jahre 2009 bis 2011 als "Verwaltung eigenen Grundbesitzes" und ab 2012 erneut als "Gewerblicher Grundstückshandel". Bis 2002 ermittelte der Antragsteller seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung; zum 1....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 138/16
...Danach war der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von offenen Immobilienfonds-, Unternehmensbeteiligungsfonds- und sonstigen Fondsanteilen sowie von Immobilien, Wertpapieren und Unternehmensbeteiligungen als direkte Investition jeweils für eigene Rechnung und im eigenen Namen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 98/14
...War die auf diese Weise übertragene Tätigkeit tariflich höherwertig, kann der Arbeitgeber sich in der Regel jetzt nicht darauf berufen, dass die von ihm selbst geschaffene und jederzeit veränderbare Organisationsstruktur der Klinikleitung zwar umfassende Organisations- und weitgehende Personalbefugnisse zuweist, die arbeitsvertraglichen Folgen von deren Ausübung jedoch allein von der Verwaltung selbst...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 862/08
2011-11-24
BVerwG 3. Senat
...Sie dient speziell zur Finanzierung der Aufgaben des Beigeladenen zu 2, ist also einem besonderen Finanzbedarf gewidmet, und unterliegt nach § 44 Abs. 2 WeinG der Verwaltung durch den als rechtsfähige Anstalt des Bundes ausgestalteten Beigeladenen zu 2, fließt mithin nicht in den allgemeinen Haushalt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 6/11
2017-04-12
BVerwG 2. Senat
...Der Verwaltungsakt ist die typische Handlungsform der Verwaltung gegenüber dem Bürger. Die Befugnis, durch Verwaltungsakt zu handeln, muss deswegen nicht ausdrücklich in der gesetzlichen Grundlage erwähnt sein. Es genügt, wenn sich die Verwaltungsaktbefugnis dem Gesetz im Wege der Auslegung entnehmen lässt (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 1 C 11.14 - BVerwGE 151, 102 Rn. 13)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 15/16
...Hinzu kommt, dass die Indexierung nach den bindenden Feststellungen des Berufungsgerichts einen hohen Verwaltungsaufwand verursachen würde und damit der Zielsetzung des Gesetz- und Verordnungsgebers zuwiderliefe, ein für die Verwaltung möglichst einfach handhabbares Fördermittelverfahren vorzusehen. 49 (2) Auch von einer Angleichung der Abschreibungsfristen hat der Verordnungsgeber willkürfrei abgesehen...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 17/11
...Danach war der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von offenen Immobilienfonds-, Unternehmensbeteiligungsfonds- und sonstigen Fondsanteilen sowie von Immobilien, Wertpapieren und Unternehmensbeteiligungen als direkte Investition jeweils für eigene Rechnung und im eigenen Namen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 106/14
...Die Zulassung als Vertragsarzt beinhaltet die Zuerkennung einer öffentlich-rechtlichen Berechtigung durch Stellen staatlicher Verwaltung (BSGE 86, 121, 123 = SozR 3-5520 § 24 Nr 4 S 16). Mit ihr wird dem Berechtigten die Befugnis übertragen, im System der gesetzlichen Krankenversicherung die Versicherten gesetzlicher Krankenkassen mit Wirkung für diese zu behandeln (BSG aaO)....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 11/14 R
...Danach war der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von offenen Immobilienfonds-, Unternehmensbeteiligungsfonds- und sonstigen Fondsanteilen sowie von Immobilien, Wertpapieren und Unternehmensbeteiligungen als direkte Investition jeweils für eigene Rechnung und im eigenen Namen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 129/14
...Für diesen Domainnamen war der Beklagte gegenüber der Domain-Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft eG (DENIC), die Domainnamen unter der Top-Level-Domain „.de“ vergibt, als sogenannter administrativer Ansprechpartner (Admin-C) benannt und registriert worden, nachdem er sich gegenüber der G....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 150/09
...Die Rendite setzt sich aber aus dem garantierten Wertzuwachs und dem nicht garantierten Fälligkeitsbonus zusammen, so dass auch dieser Hinweis nichts über die Gesamthöhe der zu erwartenden Wertentwicklung aussagt. 52 (3) Der Kläger beanstandet darüber hinaus zu Recht die Informationen zur Verwaltung der Versicherungsbeiträge....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 151/11
...Oktober 1988 - BVerwG 9 C 37.88 - BVerwGE 80, 321 <324>). 33 Demgegenüber gehen das Oberverwaltungsgericht im vorliegenden Fall und weitere Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte in Deutschland seit Inkrafttreten der Richtlinie 2004/83/EG davon aus, dass über das nach der früheren Rechtsprechung geschützte "forum internum" hinaus auch Beeinträchtigungen des "forum externum" eine schwerwiegende Verletzungshandlung...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 10 C 19/09
...Verstoßen Versicherungsträger gegen diesen Auftrag, kann allein dies schon zur Begrenzung der gerichtlichen Amtsermittlung führen - "Zurückverweisung an die Verwaltung" (§ 131 Abs 5 SGG); zudem besteht keine Amtsermittlungspflicht ohne entsprechenden Anlass, wenn ein Gericht etwa mangels entsprechenden Vortrags keinen Bedarf für zusätzliche Ermittlungen sieht (vgl Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 14/11 R
...Dienstpflichtverletzung eine Kameradengemeinschaft geschädigt, liegt vor diesem Hintergrund bei einer niedrigen vierstelligen Schadenssumme noch keine Schadenshöhe vor, die bereits für sich genommen die Verhängung der Höchstmaßnahme gebietet. 58 Etwas anderes folgt im vorliegenden Fall auch nicht aus dem zulasten des Soldaten einzustellenden Umstand, dass dieser wiederholt auf ihm durch die Kameradengemeinschaft zur Verwaltung...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 22/11
...Ihr Unternehmensgegenstand war in den Streitjahren 2008 bis 2010 der Erwerb, die Nutzung und die Verwaltung von Liegenschaften auf eigene Rechnung, nicht aber in gewerbsmäßiger Art und Weise, sowie die Vornahme aller Handlungen, die dem Unternehmen förderlich und zweckdienlich sind. Aktionäre der Antragstellerin waren mit jeweils 50 % der Anteile X und die Y-GmbH....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I B 111/11
...Nach dieser Vorschrift tritt bei einem Wechsel der Trägerschaft oder der Organisationsform der zuständige Träger oder die zuständige Organisationsform an die Stelle des bisherigen Trägers oder der bisherigen Organisationsform; dies gilt insbesondere für laufende Verwaltungs- und Gerichtsverfahren....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 14/10 R
...Danach war der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von offenen Immobilienfonds-, Unternehmensbeteiligungsfonds- und sonstigen Fondsanteilen sowie von Immobilien, Wertpapieren und Unternehmensbeteiligungen als direkte Investition jeweils für eigene Rechnung und im eigenen Namen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 109/14
2017-04-12
BVerwG 2. Senat
...Der Verwaltungsakt ist die typische Handlungsform der Verwaltung gegenüber dem Bürger. Die Befugnis, durch Verwaltungsakt zu handeln, muss deswegen nicht ausdrücklich in der gesetzlichen Grundlage erwähnt sein. Es genügt, wenn sich die Verwaltungsaktbefugnis dem Gesetz im Wege der Auslegung entnehmen lässt (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 1 C 11.14 - BVerwGE 151, 102 Rn. 13)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 14/16
...Daran fehlt es in der Regel, wenn die gesetzliche Vorschrift der Verwaltung einen Spielraum einräumt (BGH, aaO). 77 b) Gemessen an diesen Maßstäben begründen die Absätze 4 und 5 des § 2 InvZulG 2005 eine gesetzliche Abhängigkeit der Bewilligung der Investitionszulage vom Anschaffungszeitpunkt des begünstigten Wirtschaftsguts als für den Abschluss der Investition maßgeblichen Zeitpunkt sowie gegebenenfalls...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 93/14