...Die Abtretungslösung sei für den Bauleistenden nicht rechtssicher. 18 Die Entscheidung des Bauträgers, sich nicht auf die ursprüngliche Verwaltungsauffassung zu berufen, sondern von der Verwaltung zu verlangen, die Rechtsgrundsätze des BFH-Urteils in BFHE 243, 20, BStBl II 2014, 128 anzuwenden, mache den leistenden Bauhandwerker nachträglich zum Steuerschuldner....