...Dementsprechend darf sich die Prüfung einer Anmeldung nicht auf ein Mindestmaß beschränken, um aus Gründen der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäßen Verwaltung sicherzustellen, dass Marken, deren Benutzung mit Erfolg entgegengetreten werden könnte, nicht eingetragen werden (EuGH GRUR 2004, 1027 (Nr. 45) - Das Prinzip der Bequemlichkeit). 22 Die Unterscheidungskraft fehlt nicht nur Zeichen, die Waren...