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Urteile für Vertriebssysteme

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Für solche kriminellen Verhaltensweisen von außerhalb ihres Vertriebssystems stehenden Personen müsse die Beklagte nicht einstehen. 7 Das Berufungsgericht hat die im ersten Rechtszug erfolglose Klage sowohl unter dem Gesichtspunkt der Aufforderung zur Bezahlung unbestellter Waren (Nr. 29 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG) als auch unter dem der unzumutbaren Verbraucherbelästigung als begründet angesehen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 134/10
...Danach sei die Ablehnung von Bewerbern für selektive Vertriebssysteme unzulässig, soweit hierin eine sachlich nicht gerechtfertigte Behinderung oder Diskriminierung liege. Die Beklagte sei als marktbeherrschendes Unternehmen Normadressatin des § 20 Abs. 1 GWB....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. KZR 7/09
...Danach sei die Ablehnung von Bewerbern für selektive Vertriebssysteme unzulässig, soweit hierin eine sachlich nicht gerechtfertigte Behinderung oder Diskriminierung liege. Die Beklagte sei als marktbeherrschendes Unternehmen Normadressatin des § 20 Abs. 1 GWB....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. KZR 6/09
...auf den elektronischen Porsche-Teilekatalog; - Ausschluss der Mitarbeiter der Klägerin von Schulungen durch Porsche; - Unterrichtung der Porsche-Vertriebsorganisation über die Beendigung jeglicher Geschäftsbeziehung. 6 Die fristlose Kündigung wurde im Wesentlichen mit dem "Motorenvorfall" sowie einem Schleichbezug von Porsche-Neufahrzeugen und Original-Porsche-Teilen unter Verletzung des Porsche-Vertriebssystems...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. KZR 87/13
...Für das Vorliegen eines organisierten Vertriebssystems spricht hier auch die Art der Kontaktaufnahme durch die Gesellschaft, sowie der Umstand, dass es sich bei dem von der Klägerin angestrebten Mandatsvertrag um ein von der Klägerin mit standardisierten Schreiben abgewickeltes, überregionales Massengeschäft handelte, das auf Fernkommunikation ohne persönliche Kontaktaufnahme ausgerichtet war (zu diesem...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 204/16
...Die Beibehaltung dieses wesentlich durch die Gebietsmonopole der Grossisten geprägten Vertriebssystems lässt auch künftig die vom Gesetzgeber gewünschten Marktergebnisse erwarten. Die weitere Zulässigkeit der zentralen Verhandlungen des Beklagten ist geeignet, die bestehenden Gebietsmonopole zu erhalten....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. KZR 17/14
...Entsprechend umfasst das Vorbenutzungsrecht auch den Aufbau eines Vertriebssystems (Busche, GRUR 1999, 645, 648) und dessen Ausgestaltung mit mehreren Vertriebspartnern. 36 IV. Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 91 Abs. 1 Satz 1, 97 Abs. 1 ZPO. Meier-Beck Keukenschrijver Mühlens Grabinski Schuster...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 131/09
...Deshalb sei es innerhalb des von den Organen der Beklagten ins Werk gesetzten Vertriebssystems erforderlich gewesen, Anleger über die Besonderheit der Beteiligung an einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft - gleich in welcher Form - zu informieren, dass den geworbenen Anlegern - anders als bei einer herkömmlichen Sparanlage - kein rechtlich gesicherter Anspruch auf Rückzahlung ihres investierten...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 288/12
...Bundesgerichtshof 2016-01-26 BGH Kartellsenat KZR 41/14 Neuordnung eines Netzes von markengebundenen Vertragswerkstätten: Markenspezifische Abgrenzung des vorgelagerten Ressourcenmarkts für Vertragswerkstätten; quantitative Selektion bei Umstellung eines qualitativ selektiven Vertriebssystems – Jaguar-Vertragswerkstatt Jaguar-Vertragswerkstatt 1....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. KZR 41/14
...Die tatsächliche Gefahr der Marktabschottung besteht schon dann, wenn der als Verletzer in Anspruch Genommene durch die Offenbarung seiner Bezugsquelle nachweisen müsste, dass er die in Rede stehende Ware innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums von einem Vertragshändler des Markeninhabers erworben hat und dem Vertragshändler der Weiterverkauf an Zwischenhändler außerhalb des Vertriebssystems untersagt...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 137/10
2012-02-16
BAG 8. Senat
...Ohne das Vorliegen besonderer Umstände konnte der Kläger nicht annehmen, die Beklagte wolle sich mit der Organisation des Vertriebssystems, insbesondere mit dem Einsatz einer bestimmten Anzahl von Vorwerbern gegenüber den Beratern individualrechtlich binden. Solche besonderen Umstände hat der Kläger nicht vorgetragen, sie sind auch ansonsten nicht ersichtlich....
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  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 769/10
...Ohne das Vorliegen besonderer Umstände konnte der Kläger nicht annehmen, die Beklagte wolle sich mit der Organisation des Vertriebssystems, insbesondere mit dem Einsatz einer bestimmten Anzahl von Vorwerbern gegenüber den Beratern individualrechtlich binden. Solche besonderen Umstände hat der Kläger nicht vorgetragen, sie sind auch ansonsten nicht ersichtlich....
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  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 98/11
...Dem kann jedoch nicht zugestimmt werden. 51 (4) Der deutsche Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass die Existenz eines organisierten Vertriebssystems verlangt, dass der Unternehmer mit - nicht notwendig aufwendiger - personeller und sachlicher Ausstattung innerhalb seines Betriebs die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen hat, die notwendig sind, um regelmäßig im Fernabsatz zu tätigende Geschäfte...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 68/15
...Dem kann jedoch nicht zugestimmt werden. 51 (4) Der deutsche Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass die Existenz eines organisierten Vertriebssystems verlangt, dass der Unternehmer mit - nicht notwendig aufwendiger - personeller und sachlicher Ausstattung innerhalb seines Betriebs die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen hat, die notwendig sind, um regelmäßig im Fernabsatz zu tätigende Geschäfte...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 30/15
2012-02-16
BAG 8. Senat
...Ohne das Vorliegen besonderer Umstände konnte der Kläger nicht annehmen, die Beklagte wolle sich mit der Organisation des Vertriebssystems, insbesondere mit dem Einsatz einer bestimmten Anzahl von Vorwerbern gegenüber den Beratern individualrechtlich binden. Solche besonderen Umstände hat der Kläger nicht vorgetragen, sie sind auch ansonsten nicht ersichtlich....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 97/11
...Entgegen der Auffassung der Klägerin musste der Gesetzgeber die Entscheidungen über weitere Anpassungen des Vertriebssystems auch nicht mit einer Übergangsfristenregelung vorwegnehmen, sondern durfte zunächst die im Staatsvertrag vorgesehene wissenschaftliche Evaluation abwarten....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 C 15/09
...Entgegen der Auffassung des Klägers musste der Gesetzgeber die Entscheidungen über weitere Anpassungen des Vertriebssystems auch nicht mit einer Übergangsfristenregelung vorwegnehmen, sondern durfte zunächst die im Staatsvertrag vorgesehene wissenschaftliche Evaluation abwarten....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 C 13/09
...Ohne das Vorliegen besonderer Umstände konnte der Kläger nicht annehmen, die Beklagte wolle sich mit der Organisation des Vertriebssystems, insbesondere mit dem Einsatz einer bestimmten Anzahl von Vorwerbern gegenüber den Beratern individualrechtlich binden. Solche besonderen Umstände hat der Kläger nicht vorgetragen, sie sind auch ansonsten nicht ersichtlich....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 242/11
...Entgegen der Auffassung der Klägerin musste der Gesetzgeber die Entscheidungen über weitere Anpassungen des Vertriebssystems auch nicht mit einer Übergangsfristenregelung vorwegnehmen, sondern durfte zunächst die im Staatsvertrag vorgesehene wissenschaftliche Evaluation abwarten....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 C 14/09