...Maßgeblich sei nicht, ob das Unternehmen, das den Vertrag abgeschlossen habe, einen Schaden erlitten habe, sondern ob die versicherte Person einem Schadensersatzanspruch ausgesetzt sei. 18 Ungeachtet eines schriftlichen Verlangens sei die Beurteilung, ob tatsächlich eine ernstliche Inanspruchnahme vorliege, eine tatrichterliche Frage, die von den Umständen des Einzelfalls abhängig sei....