...Solange das Wiederaufleben des Vertrags nicht endgültig gescheitert war, musste die Klägerin ihren Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises nicht titulieren lassen. 3 2. Es fehlt jedoch an der erforderlichen Darlegung der Entscheidungserheblichkeit dieses Rechtsfehlers in der Beschwerdebegründung....