...Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nehme derjenige, der aus dem Verteilungsnetz eines Versorgungsunternehmens Elektrizität entnehme, das Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Versorgungsvertrages konkludent an; eine Erklärung, mit dem Unternehmen keinen Vertrag schließen zu wollen, sei unbeachtlich, da dies in Widerspruch zu seinem eigenen tatsächlichen Verhalten stehe....