...Dabei wird es zu beachten haben, dass aufgrund der Gefahr des Eindringens in interne Angelegenheiten des Beklagten von diesem nur verlangt werden kann, dies durch eine gehörige Versicherung eines zuständigen Organs glaubhaft zu machen (vgl. BVerfGE 46, 342, 399 f., juris Rn. 130; BGH, Beschluss vom 28. Mai 2003 - IXa ZB 19/03, NJW-RR 2003, 1218, 1220, juris Rn. 18)....