...Daher ist der Ausnahmevermerk bei dem Vergleich der Waren und Dienstleistungen außer Betracht zu lassen. 41 f)Enge Ähnlichkeit besteht auch zwischen den für die angegriffene Marke geschützten Waren der Klasse 16 „Alben“, „Almanache“, „Anzeigekarten [Papeteriewaren]“, „Aufkleber“, „Stickers [Papeteriewaren]“ „Bilder“, „Booklets“, „Broschüren“, „Bücher“, „Druckereierzeugnisse“, „grafische Darstellungen...