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Urteile für Vergleich

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Die Berufungsbegründung enthält im Vergleich mit dem erstinstanzlichen Vorbringen hierzu nichts Anderes oder Neues, was die erstinstanzliche Begründung in Frage stellen konnte. 14 bb) Die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der Gehörsverletzung war nicht deshalb entbehrlich, weil sie unmittelbar und zweifelsfrei aus dem bisherigen Prozessstoff ersichtlich gewesen wäre....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZB 127/15
...Der unbemittelten Partei darf die Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung im Vergleich zur bemittelten nicht unverhältnismäßig erschwert werden; der Unbemittelte muss grundsätzlich ebenso wirksamen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können wie ein Begüterter....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZB 9/10
...Das ist nicht der Fall. 23 Die Widerrufsbelehrung im Bestellformular der Klägerin entspricht, wie der Senat durch einen Vergleich selbst feststellen kann, nicht dem Muster in Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV in der bis zum 31. März 2008 geltenden Fassung. Denn auf die Widerrufsfolgen wird nur unvollständig hingewiesen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 103/10
...Diese Vorschrift habe nicht dazu führen sollen, dass der Fiskus im Vergleich zur Situation ohne Erbfall eine zusätzliche Haftungsgrundlage erhalte. Schließlich widerspreche es der Rechtssicherheit und dem Vertrauensschutz, wenn sie, die Klägerin, sich nicht auf § 1975 BGB berufen könne. 9 Das FA folgt der Begründung des FG und verweist auf seine Ausführungen im Klageverfahren....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 35/13
...Der BFH leitete seine Auffassung u.a. aus einem Vergleich der Mittelpunktregelung (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 Halbsatz 2 EStG i.d.F. des JStG 1996) mit der 50 %-Regelung in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG i.d.F. des JStG 1996 her (vgl. BFH-Urteile vom 13. November 2002 VI R 28/02, BFHE 201, 106, BStBl II 2004, 59; in BFHE 201, 93, BStBl II 2004, 62; vom 13....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 13/11
...Weder die Stellung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege noch der Umstand, dass in einzelnen Verfahren Tatsachen zu erörtern sind, die der anwaltlichen Verschwiegenheit unterliegen, rechtfertigen - wie auch der Vergleich mit den beamtenrechtlichen Disziplinarstreitigkeiten und dem Strafprozess erweist - eine abweichende Regelung in der BRAO." 15 Diese Erwägungen lassen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AnwZ (Brfg) 42/11
...Januar 2015 bestätigt hat. 8 Wie das FA zutreffend ausführt, ergibt sich aus einem Vergleich der Unterschrift des Geschäftsführers AL auf der Klageschrift vom 2. März 2015 mit der Unterschrift auf den Rückscheinen vom 22. Dezember 2014 (Umsatzsteuerbescheide) und vom 20. Januar 2015 (Einspruchsentscheidung), dass diese von derselben Person und damit vom Geschäftsführer AL stammen....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V B 168/16
...Im Vergleich mit einer fristgemäßen Kündigung kommen als mildere Mittel insbesondere Versetzung und Abmahnung in Betracht. 15 Beruht die Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (BAG 10....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 156/11
...Da sich eine Bild- und eine Wort-Bild-Marke gegenüberstünden, finde zwar kein Vergleich in klanglicher Hinsicht statt. Bildlich stimmten die Vergleichsmarken aber deutlich überein....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 25 W (pat) 222/09
...Von maßgeblicher Bedeutung sind insoweit die Identität oder Ähnlichkeit der zum Vergleich stehenden Marken sowie der von den Marken erfassten Waren oder Dienstleistungen. Darüber hinaus sind die Kennzeichnungskraft der älteren Marke und - davon abhängig - der dieser im Einzelfall zukommende Schutzumfang in die Betrachtung einzubeziehen....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 197/09
...Hiervon ist im Streitfall nicht auszugehen. 13 aa) Der Wortlaut des Vergleichs bietet keine Anhaltspunkte dafür, dass die Parteien über den Streitgegenstand und die ausdrücklich geregelten Punkte hinaus sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche aus dem Mietverhältnis, also etwa auch einen Schadensersatzanspruch wegen vorgetäuschten Bedarfs, abschließend regeln wollten. 14 bb) Auch ein stillschweigender...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 214/15
...Es sind die sich gegenüberstehenden Kennzeichen jeweils als Ganzes zu berücksichtigen und in ihrem Gesamteindruck miteinander zu vergleichen. Das schließt jedoch nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile eines komplexen Kennzeichens für den Gesamteindruck prägend sein können, den das Kennzeichen im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorruft....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 26 W (pat) 51/12
...…/Ergotherapeut/in), belegt dies bereits ein Vergleich der vorgeschriebenen Ausbildungsdauer. Die Ausbildung als Arbeitserzieherin ist eine baden-württembergische regionale Besonderheit. Die APrOArbErz BW schreibt eine schulische Ausbildung von zwei Jahren sowie ein einjähriges Berufspraktikum vor, die insgesamt 3.800 Ausbildungsstunden umfassen (zu Einzelheiten vgl. ausf. BAG 6....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 91/14
...Der von der Revision herangezogene Vergleich mit dem Urteil des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 28. Juni 2011 (XI ZR 349/10, VersR 2012, 1405) trägt nicht. Dort war eine Belehrung des Inhalts erfolgt, dass die Widerrufsfrist "frühestens" mit Erhalt der Belehrung in Textform beginnt (aaO Rn. 4). Hierzu hat der XI....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 310/13
...März 2014 zurückzuweisen. 7 Der Beklagte beantragt, die Revisionen zurückzuweisen. 8 Er meint, es sei davon auszugehen, dass bei einem vorangegangenen Wochenende die Zahlung zum 1.9.2008 schon am Ende des Vormonats im August eine Wertstellung erfahren habe, die Buchung aber erst im neuen Monat erfolgt sei. 9 In der mündlichen Verhandlung vor dem BSG haben sich die Beteiligten in einem Vergleich hinsichtlich...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 8/17 R
...Dem wiederum liegt die Überlegung zugrunde, dass die insbesondere im Vergleich zur Haftung des Eisenbahn- oder Kraftfahrzeughalters schärfere Haftung des Halters eines Luftfahrzeugs sich jedenfalls heute nur noch damit erklären lässt, dass der vom Luftverkehr Geschädigte mehr noch als der durch Eisenbahn oder Kraftfahrzeug Geschädigte am Verkehr unbeteiligt ist (Schwenk/Giemulla, aaO, Kap. 15, Rn....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 694/15
...Im Schriftbild sind sich die beiden Wortmarken, die in sieben von acht bzw. neun Buchstaben übereinstimmen, sehr ähnlich, zumal beim schriftbildlichen Vergleich neben den registrierten Markenformen auch alle anderen verkehrsüblichen Schreibweisen zu berücksichtigen sind (vgl. Ströbele/Hacker, a. a. O., § 9 Rn. 252). Die Unterschiede der am Wortende platzierten Buchstaben "o" bzw....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 24 W (pat) 56/11
...Aus einem Vergleich mit Regelungen aus anderen Verfahrensordnungen wie § 65 VwGO, § 93a VwGO und § 325a ZPO in Verbindung mit § 16 KapMuG ergebe sich ein allgemeiner Rechtsgrundsatz: Betroffene müssten entweder die Möglichkeit haben, sich am Verfahren zu beteiligen - dann sei eine Bindungswirkung zulässig - oder es müsse auf eine förmliche Rechtskrafterstreckung verzichtet werden....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 1104/11
...Juli 2008 (XII ZR 126/06 - FamRZ 2008, 2104 Rn. 23) zugrunde lag, traf die Klägerin auch nicht schon seit längerer Zeit eine Erwerbsobliegenheit, sondern waren die Parteien in dem abzuändernden Vergleich aus dem Jahr 2004 offenbar noch davon ausgegangen, dass der Klägerin - drei Jahre nach der Scheidung - kein eigenes Erwerbseinkommen anzurechnen ist. 17 Demnach hätte sich das Berufungsgericht zumindest...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 121/09
...In den ursprünglichen Unterlagen finden sich keine konkreten Hinweise, wie die eingesetzten Biomassen, Biomassen- und Zellysate oder ihre Reste, frische Zellkulturen oder ihre Lysate entsprechend der vorliegenden Anmeldung mit HF, HCl, HBr, Hl oder anderen Stoffen oder Substanzen modifiziert werden, damit ihre Qualität im Vergleich zu herkömmlichen Schmiermittel im erforderlichen Umfang nacharbeitbar...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 15 W (pat) 38/08