...Ebenso ist unerheblich, ob sich die Klägerinnen auf Grundrechte berufen können und ob sie diese obendrein mit der Verfassungsbeschwerde geltend machen könnten (vgl. hierzu Windthorst in Sachs, Grundgesetz-Kommentar, 5. Aufl. 2009, Rn. 49 zu Art. 87e GG; Dreier in ders. , Grundgesetz-Kommentar, Band 1, 2....