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Urteile für Verfassung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Nach überkommener - bis Mitte Februar 2012 maßgeblicher - Auffassung schuldet der Gesetzgeber von Verfassungs wegen grundsätzlich nur ein wirksames Gesetz; er muss seine Entscheidung nicht näher begründen und nachvollziehbar machen. Die für die Besoldung des Klägers im Jahr 2009 maßgeblichen Besoldungsgesetze des Beklagten sind lange Zeit vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 35/17
...Mai 1993 (Schwangerschaftsabbruch II) zufolge kommt eine rechtliche Qualifikation des Daseins eines Kindes als Schadensquelle von Verfassungs wegen (Art. 1 Abs. 1 GG) nicht in Betracht. Es bestehe die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, jeden Menschen in seinem Dasein um seiner selbst willen zu achten (BVerfGE 88, 203, 296, juris Rn. 269)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 13/18
...Bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme ist von der von Verfassungs wegen allein zulässigen Zwecksetzung des Wehrdisziplinarrechts auszugehen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 13/18
...Diese kann sich aus der Verfassung, insbesondere den Grundrechten (BVerfG 12. November 1997 - 1 BvR 479/92, 307/94 - zu B I 2 a der Gründe, aaO) oder einem unabweisbaren Bedürfnis des Rechtsverkehrs ergeben (etwa BGH 14. Dezember 2006 - IX ZR 92/05 - zu II 2 c bb [1] der Gründe, BGHZ 170, 187)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 549/08
...Diese kann sich aus der Verfassung, insbesondere den Grundrechten (BVerfG 12. November 1997 - 1 BvR 479/92, 307/94 - zu B I 2 a der Gründe, aaO) oder einem unabweisbaren Bedürfnis des Rechtsverkehrs ergeben (etwa BGH 14. Dezember 2006 - IX ZR 92/05 - zu II 2 c bb [1] der Gründe, BGHZ 170, 187)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 549/08 (A)
...Die Ungleichbehandlung von verheirateten und verpartnerten Angestellten in Bezug auf den Auslandszuschlag ist gemessen an diesen gesteigerten Anforderungen nicht gerechtfertigt. 41 a) Zur Begründung der Differenzierung reicht der bloße Verweis auf Art. 6 Abs. 1 GG als in der Verfassung selbst enthaltenen Differenzierungsgrund nicht aus. 42 aa) Der Schutzauftrag aus Art. 6 Abs. 1 GG richtet sich nur...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 434/07
...Klärungsprozesses nach § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX - auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen ist. 38 a) Dass das Unterrichtungsschreiben des Dienststellenleiters gemäß § 84 Abs. 2 Satz 3 SGB IX nur mit Zustimmung der betroffenen Person dem Personalrat zur Kenntnis gebracht werden kann, ist von Gesetzes oder Verfassungs...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 P 8/09
2015-01-21
BAG 4. Senat
...„Unterrangiges Vereinsrecht“ - zB eine Geschäftsordnung - reicht dafür nicht aus. 37 (a) Nach ständiger Rechtsprechung sind die das Vereinsleben bestimmenden Grundentscheidungen als „Verfassung“ des Vereins in die Satzung aufzunehmen (arg. § 33 Abs. 1 BGB; vgl. BGH 24. Oktober 1988 - II ZR 311/87 - zu I 2 a der Gründe mwN, BGHZ 105, 306)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 804/13
...Die Voraussetzungen dafür liegen hier nicht vor. 71 aa) Der Gesetzgeber ist zwar von Verfassungs wegen nicht gehalten, sämtliche studienorganisatorischen Besonderheiten zu berücksichtigen und zu überprüfen, ob es nach den individuellen Studienbedingungen eines jeden Studierenden in jedem Studiengang und an jeder Universität möglich ist, das Studium vier Monate vor Ablauf der Förderungshöchstdauer zu...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 2035/07
...Der wesentliche Kern dieser Gewährleistungen gehöre von Verfassungs wegen zum unverzichtbaren Bestand der deutschen öffentlichen Ordnung wie auch zum völkerrechtlichen Mindeststandard. Ein diesen Anforderungen genügendes rechtsstaatliches Verfahren in den USA stehe vorliegend nicht in Frage....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 175/16
...„Unterrangiges Vereinsrecht“ - zB eine Geschäftsordnung - reicht dafür nicht aus. 37 (a) Nach ständiger Rechtsprechung sind die das Vereinsleben bestimmenden Grundentscheidungen als „Verfassung“ des Vereins in die Satzung aufzunehmen (arg. § 33 Abs. 1 BGB; vgl. BGH 24. Oktober 1988 - II ZR 311/87 - zu I 2 a der Gründe mwN, BGHZ 105, 306)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 797/13
...Der Gesetzgeber darf - auch für die Vergangenheit - eine mit der Verfassung unvereinbare Rechtslage nicht fortbestehen lassen (stRspr, BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 - BVerfGE 131, 239 <265>)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 12/16
...Die Revision berücksichtigt bei ihrer Argumentation jedoch nicht, dass die Transparenzkontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Arbeitgeber sich einseitig gibt, aufgrund der unterschiedlichen Rechtsqualität anderen Maßstäben unterliegt, als die Kontrolle von nur an der Verfassung und am Gebot der Normenklarheit zu messenden Gesetzen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 671/15
2015-01-21
BAG 4. Senat
...„Unterrangiges Vereinsrecht“ - zB eine Geschäftsordnung - reicht dafür nicht aus. 36 (a) Nach ständiger Rechtsprechung sind die das Vereinsleben bestimmenden Grundentscheidungen als „Verfassung“ des Vereins in die Satzung aufzunehmen (arg. § 33 Abs. 1 BGB; vgl. BGH 24. Oktober 1988 - II ZR 311/87 - zu I 2 a der Gründe mwN, BGHZ 105, 306)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 798/13
...Er diente nicht allein dem Schutz des Monopols, sondern auch unabhängig davon den verfassungs- wie unionsrechtlich legitimen Zielen des Jugend- und Spielerschutzes und der Kriminalitätsbekämpfung....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 C 14/12
...Dieser hält die Regelungen über die Mindestbesteuerung aufgrund ihrer komplexen Struktur für nicht mehr vereinbar mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen, die an die Klarheit von Rechtsnormen zu stellen seien. 33 a) Eine Rechtsnorm müsse von Verfassungs wegen so klar sein, dass sie für Verwaltung und Gerichte (nach-)vollziehbar und ihre Anwendung für den Betroffenen vorhersehbar sei. 34 aa) Nach...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvL 59/06
...Die gesetzliche Regelung diene mehr der Abschreckung als dem verfassungs- und menschenrechtlich gebotenen Schutz der Bürger. 28 Im Übrigen hätte das FG bei Zugrundelegung der Senatsrechtsprechung gut zwei Jahre nach Klageeingang mit der Bearbeitung beginnen müssen, im Hinblick auf das fortgeschrittene Alter der Klägerin, das dem FG von Beginn an bekannt gewesen sei, auch wohl schon früher....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X K 3-6/17, X K 3/17, X K 4/17, X K 5/17, X K 6/17
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 59/12
...Für die erforderliche Abwägung gibt die Verfassung kein bestimmtes Ergebnis vor. Die hiernach vorzunehmende Güterabwägung betrifft nicht den gesamten Bereich der jeweiligen verfassungsrechtlichen Gewährleistungen, sondern ist auf den Ausgleich der konkreten Kollisionslage beschränkt (BAG 20....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 611/12
...der Konkretisierung des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ist dem Gesetzgeber vielmehr ein Gestaltungsspielraum zugewiesen, innerhalb dessen er die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat (BVerfG Urteil vom 9.2.2010, aaO, RdNr 138 ff). 52 Dass der Gesetzgeber dabei von Verfassungs...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 19/14 R