...S. 197; zum Ganzen Schneider, Beihilfenrecht und soziale Krankenversicherung, 1970, S. 60 f. und 74 f.). 34 Von Verfassungs wegen muss die amtsangemessene Alimentation lediglich die Kosten einer Krankenversicherung decken, die zur Abwendung krankheitsbedingter, durch Leistungen aufgrund der Fürsorgepflicht nicht ausgeglichener Belastungen erforderlich ist....