...Ein Grundsatz der Besitzstandswahrung, wie er dem Kläger offenbar vorschwebt, ist verfassungs- oder bundesrechtlich insoweit nicht anerkannt. 6 Soweit sich der Kläger mit den Ausführungen des Berufungsgerichts zu der Frage auseinandersetzt, ob das Ziel einer wirkungsgleichen Übertragung von Regelungen der sozialen Pflegeversicherung in das Besoldungs- und Versorgungsrecht den Abschlag nach § 4a BSZG...