....), „Rado-Uhr II“ (GRUR 2004, 505) und „Transformatorengehäuse“ (GRUR 2004, 507) sei die Dreidimensionalität des Schutzgegenstandes zumindest aus einer Sicht hinreichend eindeutig definiert gewesen, während beim streitgegenständlichen Zeichen jegliches perspektivische Moment fehle, so dass das Zeichen eine Vielzahl unterschiedlicher Erscheinungsformen in sich vereine....