...Dies treffe auf Bauträger nicht zu, die die erbrachten Leistungen für die Bebauung eigener, zur Veräußerung vorgesehener Grundstücke verwenden (BFHE 243, 20 Rn. 50 ff.). 5 Die Beklagte zahlte die Rechnungsbeträge an die Bauunternehmerin, führte jedoch unter Verweis auf das vorgenannte Urteil des Bundesfinanzhofs die Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt ab. 6 In der Folge korrigierte die Bauunternehmerin...