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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2017-05-23
BAG 3. Senat
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 7. Oktober 2015 - 11 Sa 436/15 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 772/15
In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 30 2013 024 220 hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 23. Mai 2017 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll, der Richterin Kriener und des Richters Dr. Nielsen beschlossen: Die Beschwerde der Widersprechenden wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 25 W (pat) 94/14
Von den Vorschriften des Betriebsrentengesetzes kann zum Nachteil von Organen einer Kapitalgesellschaft abgewichen werden, soweit auch den Tarifvertragsparteien Abweichungen erlaubt sind.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 6/16
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 27. Januar 2016 - 5 Sa 897/15 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 481/16
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2014 025 983.4 hat der 29. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 23. Mai 2017 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Mittenberger-Huber, die Richterin Akintche und die Richterin Seyfarth beschlossen: Auf die Beschwerde der Anmelderin wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 16 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 2. Februar 2015 aufgehoben.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 29 W (pat) 525/15
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 20. August 2015 - 4 Sa 244/15 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 809/15
Wird ein Arbeitsverhältnis in Kenntnis der Insolvenz des Arbeitgebers im Rahmen einer Freigabe von Vermögen aus einer selbstständigen Tätigkeit unverändert fortgesetzt, kann bei ununterbrochener Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers eine spätere Insolvenz hinsichtlich des freigegebenen Vermögens keinen (erneuten) Anspruch gegen die Bundesagentur für Arbeit auf Zahlung von Pflichtbeiträgen auslösen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 AL 1/15 R
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 B 17/16
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 9/16 R
Auf die Revision des Beschuldigten wird das Urteil des Landgerichts Ansbach vom 14. November 2016 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 164/17
Bei wiederkehrenden Leistungen, die auf Dauer verlangt werden und nicht nur für eine bestimmte streitige Zeit, ist für die Wertberechnung bei sich verändernden Jahresbeträgen auf den höchsten für die Berechnung maßgeblichen Einzelwert in den ersten dreieinhalb Jahren nach Klageerhebung abzustellen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 169/16
1. Das Abstandsgebot stellt einen eigenständigen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums dar, der in enger Anbindung zum Alimentationsprinzip und zum Leistungsgrundsatz steht. 2. Das Abstandsgebot untersagt dem Besoldungsgesetzgeber ungeachtet seines weiten Gestaltungsspielraums, den Abstand zwischen verschiedenen Besoldungsgruppen dauerhaft einzuebnen, soweit der Gesetzgeber nicht in dokumentierter Art und Weise von seiner Befugnis zur Neueinschätzung der Ämterwertigkeit und...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 883/14, 2 BvR 905/14
1. Erteilt ein Krankenhaus einer Krankenkasse vorbehaltlos eine nicht offensichtlich fehlerhafte Schlussrechnung, ist eine Nachforderung nach Ablauf des auf das laufende Haushaltsjahr nachfolgenden Haushaltsjahres nach Treu und Glauben verwirkt. 2. Verneint eine Krankenkasse lediglich die Wirtschaftlichkeit einer abgerechneten Behandlung eines Krankenhauses, ohne die sachlich-rechnerische Richtigkeit der Rechnung in Zweifel zu ziehen, erschüttert sie nicht die Grundlage ihres Vertrauens auf die...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 27/16 R
Es gibt weder einen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG), der die Ruhegehaltfähigkeit von Zeiten im Dienste einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung zwingend anordnet oder untersagt, noch einen solchen Grundsatz, nach dem sich der Umgang mit Kapitalabfindungen aus dem Dienst in zwischen- oder überstaatlichen Einrichtungen bestimmt.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvL 10/11, 2 BvL 28/14
1. Auf die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Essen vom 11. Juli 2016 wird a) das Verfahren gemäß § 154 Abs. 2 StPO eingestellt, soweit beide Angeklagte im Fall II. 3. b) des Urteils wegen versuchter gewerbsmäßiger Hehlerei verurteilt worden sind; im Umfang der Einstellung trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten; b) das vorgenannte Urteil, soweit der Angeklagte S. in den Fällen II. 1. a), b), c), d), e), h), i), j),...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 617/16
NV: Die Rücknahme eines durch einen Prozessbevollmächtigten eingelegten Rechtsmittels ohne dessen Mitwirkung ist nach § 62 Abs. 4 FGO --anders als nach § 62a FGO a.F. bzw. Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG-- aufgrund des vor dem BFH bestehenden Vertretungszwangs rechtsunwirksam.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 4/17
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Weiden i.d. OPf. vom 28. Oktober 2016 wird als unbegründet verworfen (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Hinsichtlich der Rüge der Verletzung des § 171b Abs. 3 Satz 2 GVG ist ergänzend zum Antrag des Generalbundesanwalts anzumerken: Die Rüge ist unbegründet, weil auszuschließen ist, dass der Schuld- und...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 130/17
1. NV: Die Umsatzsteuerbefreiung für Spielbanken in § 6 SpielbkV ist nicht mehr in Kraft; diese Umsätze unterliegen, auch wenn sie von Spielbanken ausgeführt werden, der Umsatzsteuer . 2. NV: Die Betreiber von Geldspielautomaten können sich nicht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst i MwStSystRL berufen .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V B 133/16