Das Verfahren wird in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache C-40/17 über das Vorabentscheidungsersuchen des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 19. Januar 2017 ausgesetzt, weil die dort zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage 1 auch im vorliegenden Streitfall entscheidungserheblich ist. Koch Schaffert Kirchhoff Löffler Schwonke