...Zivilluftfahrt (ICAO-Abkommen) liegen. ... 3) Von den unter Nr. 1) und 2) genannten Regelungen sind ausgenommen: a) Landungen von Luftfahrzeugen, wenn die Benutzung des Flughafens als Not- oder Ausweichflughafen aus meteorologischen, technischen oder sonstigen Sicherheitsgründen erfolgt, b) Starts und Landungen von Luftfahrzeugen, die sich im Einsatz für den Katastrophenschutz oder für die medizinische Hilfeleistung...