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Urteile für Teilzeit

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...2007 eröffneten Insolvenz seines Arbeitgebers, bei dem er seit 1985 beschäftigt war, und einer anschließenden kurzzeitigen Tätigkeit als Bauleiter ist er seit September 2007 als Projektmanager in der Medizintechnik tätig und erzielt ein deutlich höheres Einkommen. 4 Die 1969 geborene Antragsgegnerin ist gelernte Bürokauffrau und arbeitete bei einem Möbelhaus, bis Ende 1990 vollschichtig, danach in Teilzeit...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 63/09
...Die in Teilzeit zu absolvierende Ausbildung dauert 3 1/2 Jahre. Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung war u.a. eine praktische Berufstätigkeit im Ausbildungsberuf von mindestens einem Jahr. Das berufspraktische Jahr konnte auch während der Fachschulausbildung abgeleistet werden. Nach Abschluss der Ausbildung war die Teilnahme an externen Kammerprüfungen (z.B....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 47/17
...Juni 2013 bewarb sich die Klägerin auf die folgende, von der Beklagten veröffentlichte Stellenausschreibung: „Softwareentwickler/in (Teilzeit) … Wir gehören zu den führenden Anbietern von Flottenmanagement-Softwarelösungen für die See- und Binnenschifffahrt. Zu unseren Kunden gehören namhafte Reedereien und Transportunternehmen aus aller Welt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 372/16
...Auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts kann die Möglichkeit, den Kläger in Teilzeit als „Call-Center-Agent“ zu beschäftigen, nicht hinreichend sicher ausgeschlossen werden....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 664/13
...Insbesondere regeln sie nicht, dass sich die Höhe der Beihilfe für ausgeschiedene Arbeitnehmer, wie es die Beklagte annimmt und jedenfalls beim Kläger praktiziert, nach der zuletzt arbeitsvertraglich vereinbarten durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit richtet. 36 (2) Eine wortlautgetreue Anwendung der aufgrund des Ratsbeschlusses der Stadt K anzuwendenden Kürzungsregelung bei Teilzeit im AbubesVG...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 215/17
...Sollte es in unserem Markt tatsächlich zu einem Streik an einem oder mehreren Tagen kommen und die Verkaufsfähigkeit des Marktes erheblich gefährdet sein, hat T entschieden, allen arbeitswilligen Mitarbeitern und Auszubildenden, die bei einem Streik ihrer regulären Tätigkeit nachgehen und nicht streiken, eine Prämie in Höhe von 200,00 EUR brutto je Streiktag (Vollzeit) (Teilzeit wird stundenanteilig...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 287/17
...Juli 2013 neben seinem Studium in Teilzeit beschäftigt gewesen. Die im Interesse des Klägers liegende Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses von drei Monaten und drei Wochen im Jahr 2013 zeige, dass von einer rechtsmissbräuchlichen Nutzung der Befristungsmöglichkeit nicht die Rede sein könne. 9 Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 765/16
2011-12-15
BSG 10. Senat
...Die ungleiche Leistungshöhe des Elterngeldes dieser Personengruppen verstoße zudem gegen Art 3 Abs 1 GG, denn sie sei nicht durch gewichtige Gründe gerechtfertigt. 34 Nach Auffassung des erkennenden Senats wird dadurch, dass bei gleichzeitiger Inanspruchnahme des Elterngeldes durch in Teilzeit tätige Eltern, die gemeinsam ihr Kind betreuen und erziehen, in jedem Lebensmonat des Kindes nach § 4 Abs...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 2/11 R
...Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen. 1 Die Parteien streiten darüber, ob die zwischen ihnen bestehenden (Teilzeit-)Arbeitsverhältnisse aufgrund ihrer Befristungen am 18. Juli 2008 geendet haben. 2 Der Kläger ist Lehrer. Er war beim beklagten Land auf der Grundlage mehrerer befristeter Arbeitsverträge beschäftigt. Den ersten befristeten Arbeitsvertrag schlossen die Parteien am 11....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 397/09
...Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen. 1 Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis besteht, nachdem die Klägerin gegen dessen Übergang infolge eines Betriebsübergangs Widerspruch eingelegt hat. 2 Im Oktober 2004 war die Klägerin bei der Beklagten beschäftigt, ihr Teilzeit-Arbeitsverhältnis (30 Wochenstunden) war dem Geschäftsbereich C I (CI) zugeordnet....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 152/08
...Verbeamtung und Teilzeitanordnung beruhten auf der politischen Grundsatzentscheidung des Beklagten, die an den öffentlichen Schulen angestellten Lehrer in das Beamtenverhältnis zu übernehmen, sie als Beamte aber nur in Teilzeit zu beschäftigen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 5/13
...Im Anschluss daran war sie - mit Unterbrechungen wegen Arbeitslosigkeit - als Reinigungskraft und bis Januar 2005 in Teilzeit im Geschäft ihres Ehemanns versicherungspflichtig beschäftigt. 3 Ihren Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung vom Juli 2006 lehnte die Beklagte im Wesentlichen unter Berufung auf das von ihr eingeholte Gutachten der Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie W. vom 13.12.2006...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 107/12 B
...Das angeführte Beispiel mit einer Wiederbesetzung mit verminderter Stundenzahl beziehe sich - wie die Verwendung des Wortes "ebenfalls" zeige - auf die Wiederbesetzung eines zuvor bereits nur in Teilzeit ausgestalteten Arbeitsplatzes....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 9/13 R
...Die Höhe des Trennungsgelds ist nicht davon abhängig, ob der Anspruchsberechtigte in Vollzeit oder in Teilzeit tätig ist. 4 Der Kläger erhält seit seiner Umsetzung von Lingen nach Wilhelmshaven zum 1. Dezember 2005 Trennungsgeld. Die Beklagte ermittelt dieses im Folgemonat anhand der Abwesenheitstage vom Wohnort, erstellt eine Abrechnung und zahlt es aus. 5 Zum 1....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 9/12
...Diese einschränkende Auslegung folgt auch aus dem Umstand, dass die auf die Vortätigkeit zurückzuführende Stärkung der für den Richterberuf erforderlichen sozialen Kompetenz als ein Bündel von Eigenschaften nicht objektiv messbar ist ("förderlich sein konnte") und der Gesetzgeber im Hinblick hierauf auch dem Aspekt keine Bedeutung beigemessen hat, ob die Vortätigkeit vollzeitig oder nur in Teilzeit...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 29/15
...Die maßgebende Gruppenbildung war daher diejenige zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 20/17
...Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen. 1 Die Parteien streiten über tarifliche Funktionszulagen für den Zeitraum von Januar 2015 bis Februar 2016. 2 Die Klägerin ist bei der Beklagten, einem Unternehmen des Einzelhandels, als Kassiererin in Teilzeit in einem Umfang von 30,12 Wochenstunden beschäftigt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 211/17
...Anderenfalls bliebe die Eigenart der Kirchen folgenlos, so dass deren Selbstbestimmungsrecht unverhältnismäßig eingeschränkt wäre (ErfK/Schmidt aaO Rn. 42). 24 (3) Ob die Einschätzungsprärogative des kirchlichen Gesetzgebers überschritten wäre, wenn durch § 19 Abs. 3 MVG-K kirchliche Arbeitnehmer, die in Teilzeit beschäftigt sind, in einem Ausmaß davon abgehalten würden, an Schulungen teilzunehmen...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 495/16
...Aus der Stellungnahme geht hervor, dass die auf der Schöffengeschäftsstelle tätigen Kräfte in Teilzeit arbeiten. Weiter heißt es: „Tatsächlich sind die Mitarbeiterinnen der Schöffengeschäftsstelle bis zum 1. Juli 2014 der auch in der damals gültigen Dienstanweisung enthaltenen Pflicht zur Dokumentierung des tatsächlichen Eingangs der Befreiungsanordnung nicht zutreffend nachgekommen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 273/15
...Soweit die Klägerin geltend macht, entsprechende Teilzeitkräfte gebe es allein in der Arbeitsphase, verkennt sie, dass es bei der Prüfung des Merkmals „entsprechende Teilzeitkraft“ gerade um die Fiktion einer Arbeitsleistung in Teilzeit geht. 32 (3) Dieses Ergebnis wird durch die Protokollerklärung zu § 5 Abs. 2 TV ATZ bestätigt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 509/14