...Bereits der Wortlaut der Tarifnorm, von dem vorrangig auszugehen ist, spricht dafür, dass Auszubildende nicht als anspruchsberechtigte Arbeitnehmer gelten. 12 a) Verwendet ein Tarifvertrag einen Rechtsbegriff, der vom Gesetzgeber in anderem Zusammenhang gebraucht wird, und bedienen die Tarifvertragsparteien sich damit der juristischen Fachsprache, ist dieser Begriff in seiner allgemeinen rechtlichen...