...Das Arbeitsverhältnis wird in Anlehnung an das Tarifrecht des Bundes und der Länder vereinbart, d. h., es gilt der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) und die bisher ergangenen ergänzenden und ändernden Tarifverträge, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt wird. 3. [Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmerin] wird in den BAT, Vergütungsgruppe IV b eingruppiert....