Gefundene Dokumente: 12.019
DOKUMENTART
RECHTSGEBIET
GERICHT
JAHR
1. NV: Die örtliche Zuständigkeit des FG richtet sich nach dem Sitz der tatsächlich von dem/der Kläger/in verklagten Behörde, unabhängig davon, ob dies auch die örtlich zutreffende Behörde ist. 2. NV: Diese einmal begründete örtliche Zuständigkeit des FG fällt nicht allein deshalb weg, weil auf Verwaltungsebene ein anderes FA zuständig geworden ist oder wie im Streitfall das ursprünglich zuständige FA mit dem nunmehr zuständigen FA während des Klageverfahrens zusammengelegt wurde.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX B 36/10
Gesetz zu dem Abkommen vom 2. März 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Insel Man zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von im internationalen Verkehr tätigen Schifffahrtsunternehmen
  1. Gesetze
  2. DBAG MAN
  3. Eingangsformel
Gesetz zu dem Abkommen vom 2. März 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Insel Man zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von im internationalen Verkehr tätigen Schifffahrtsunternehmen
  1. Gesetze
  2. DBAG MAN
  3. Art 3
Gesetz zu dem Abkommen vom 2. März 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Insel Man zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von im internationalen Verkehr tätigen Schifffahrtsunternehmen
  1. Gesetze
  2. DBAG MAN
  3. Art 2
Gesetz zu dem Abkommen vom 2. März 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Insel Man zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von im internationalen Verkehr tätigen Schifffahrtsunternehmen
  1. Gesetze
  2. DBAG MAN
  3. Art 1
Bei Ausscheiden eines Mitunternehmers aus einer gewerblich tätigen Mitunternehmerschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr ist der Gewinn in dem Kalenderjahr des Ausscheidens bezogen; § 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG ist auf den ausscheidenden Mitunternehmer nicht anwendbar .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 8/07
NV: Folgt ein Steuerpflichtiger dem Vorschlag des Gerichts nicht, die Hauptsache für erledigt zu erklären, ist das Verfahren fortzuführen und durch Urteil zu entscheiden. Hat sich das Verfahren tatsächlich (z. B. durch die Aufhebung des angefochtenen Steuerbescheids) erledigt, muss das Gericht die Klage als unzulässig abweisen und die Kosten nach § 135 Abs. 1 FGO dem Steuerpflichtigen auferlegen.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X S 22/10 (PKH)
Schichtet ein Vermögensübernehmer das überlassene Vermögen in nicht ausreichend ertragbringende Wirtschaftsgüter um, sind die wiederkehrenden Leistungen auch dann nicht als Sonderausgaben abziehbar, wenn die Beteiligten die geschuldeten Versorgungsleistungen an die Erträge der neu erworbenen Vermögensgegenstände anpassen (Anschluss an BFH-Urteil vom 17. März 2010 X R 38/06, BFHE 229, 163) .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 55/09
NV: Wurden die an eine berufsständische Versorgungseinrichtung zu leistenden Rentenversicherungsbeiträge hälftig vom Steuerpflichtigen und ebenfalls hälftig (steuerfrei nach § 3 Nr. 62 EStG) von dessen Arbeitgeber erbracht, dann bewirkt die Besteuerung der im Jahr 2005 zufließenden Renteneinnahmen mit einem Besteuerungsanteil von 50% keinen Verstoß gegen das Verbot der Doppelbesteuerung. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige die statistische Lebenserwartung nicht erreicht.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 50/09
1. NV: Bei der Einordnung einzelner Aufwendungen als Erhaltungsaufwand bzw. als Anschaffungskosten ist zu berücksichtigen, dass Teile des Gebäudes unterschiedlich genutzt werden . 2. NV: Steuerobjekt ist die einzelne "Einkunftsquelle", die sich nach dem jeweiligen einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang einer Sache bestimmt . 3. NV: Wer Aufwendungen für ein leer stehendes und noch nicht vermietetes Objekt als vorab entstandene Werbungskosten geltend macht, muss seinen endgültigen...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 30/07
NV: Soll ein Rechtsanwalt in seiner Eigenschaft als Gesellschafter und Geschäftsführer einer Vermögensverwaltungs und Immobilienverwaltungs GmbH als Zeuge vernommen werden, ist der bloße Hinweis, er sei weder von der GmbH noch deren jetzigen Geschäftsführer von der Schweigepflicht entbunden worden, keine ordnungsgemäße Berufung auf ein Zeugnisverweigerungsrecht i.S.d. § 386 Abs. 1 ZPO. Es bedarf vielmehr entweder einer Versicherung nach § 386 Abs. 2 ZPO oder weiterer Substantiierung, dass er...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I B 110/10
1. NV: Das Hamburgische Spielgerätesteuergesetz ist bis zu seinem Außerkrafttreten auch insoweit anwendbar, als das BVerfG seine Verfassungswidrigkeit festgestellt hat . 2. NV: Der Geltungsbereich des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes beschränkt sich auf das Gebiet Hamburgs .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II B 30/10
1. NV: Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist schriftlich einzulegen. Das Fehlen der Unterschrift kann ausnahmsweise unschädlich sein, wenn sich aus anderen Umständen zweifelsfrei ergibt, dass die Beschwerde mit Wissen und Wollen des (angegebenen) Absenders gefertigt und abgesendet worden ist. 2. NV: Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen können, sind vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen. Dabei müssen die Tatsachen - über präsente...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 190/09
Eine Hinzurechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen aufgrund von Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG ist auch dann vorzunehmen, wenn im Veranlagungszeitraum keine Überentnahme vorliegt, sich aber ein Saldo aufgrund von Überentnahmen aus den Vorjahren ergibt .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 42/07
NV: Es unterliegt keinem Zweifel, dass in Fällen, in denen der Steuerpflichtige im anderen Vertragsstaat seine Einkünfte nicht vollständig erklärt und daher ein Teil dieser Einkünfte in diesem Staat unbesteuert bleibt, § 50d Abs. 9 EStG 2002 nicht einschlägig ist .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I B 119/09
NV: Ist das Urteil nicht mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen, tritt an die Stelle der gesetzlichen Rechtsmittelfrist gemäß § 55 Abs. 2 FGO eine Ausschlussfrist von einem Jahr seit Zustellung des angefochtenen Urteils, innerhalb derer das Rechtsmittel sowohl eingelegt als auch begründet werden muss .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I B 132/09
1. NV: Der Tenor, nicht die Bezeichnung ist maßgebend für die Frage, ob das FG ein Teilurteil oder ein Grundurteil erlassen hat. 2. NV: Ob dem FA ein die Berichtigung gemäß § 129 AO ermöglichendes bloßes mechanisches Versehen oder ein die Berichtigung ausschließender Tatsachenirrtum oder Rechtsirrtum des Sachbearbeiters vorliegt, ist eine Tatfrage. 3. NV: Verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber der Anwendbarkeit des § 129 AO im sog. ELSTER-Veranlagungsverfahren bestehen nicht.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX B 20/10
1. NV: Die Rückforderung des Kindergeldes vom nachrangig Berechtigten wird nicht dadurch von Gesetzes wegen ausgeschlossen, dass dieser das Kindergeld an den vorrangig Berechtigten weitergeleitet hat . 2. NV: Die Weiterleitung kann von der Familienkasse aus Vereinfachungsgründen als Erfüllung des Rückforderungsanspruchs berücksichtigt werden, soweit der vorrangig Berechtigte erklärt, dass er seinen Anspruch als erfüllt anerkennt . 3. NV: Es ist nicht Aufgabe der Familienkasse,...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 94/09
1. NV: Die Veräußerung des Flugzeugs einer jedenfalls gewerblich geprägten Personengesellschaft führt, wenn sie Teil einer einheitlichen unternehmerischen Tätigkeit ist (einheitliches Geschäftskonzept in Form von Ankauf, Vermietung und Verkauf), zu einem laufenden gewerbesteuerpflichtigen Gewinn, ungeachtet dessen, dass das Flugzeug in der Zeit seiner Vermietung zum Anlagevermögen gehört hat und die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft mit der Veräußerung beendet worden ist. Auch steht es der...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV B 17/10
NV: Beantragt der im Prozess nicht vertretene Kläger am Tag vor der mündlichen Verhandlung wegen einer akuten Erkrankung die Verlegung des Termins, so obliegt es ihm, wenn er ein ärztliches Attest nicht rechtzeitig beibringen kann, die Gründe für seine Verhinderung so genau darzulegen und zu untermauern, dass das Gericht die Frage, ob der Kläger verhandlungs- und reiseunfähig ist oder nicht, selbst beurteilen kann.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII B 92/10